Passwort-Änderung kann fristlose Kündigung rechtfertigen

Wer in seiner Firma ein Computerpasswort unerlaubt ändert, riskiert möglicherweise eine fristlose Kündigung.

Wer in seiner Firma ein Computerpasswort unerlaubt ändert, riskiert möglicherweise eine fristlose Kündigung. Das gilt auch für den eigenen Computer, sofern durch die Änderungen dem Chef der Zugang zu wichtigen Daten versperrt wird. Die störungsfreie Nutzung der EDV-Anlagen sei für ein Unternehmen so wichtig, dass finanzielle Einbußen die Folge sein könnten, begründete das Landesarbeitsgericht Hamm das Urteil.
Hintergrund der Entscheidung ist der Fall einer Fahrschule, die finanziell in Schieflage geraten war. Da einer der Angestellten den Chef der Unterschlagung und Steuerhinterziehung verdächtigte, änderte er daraufhin kurzerhand das Passwort am Hauptcomputer. Der Chef hatte dadurch keinen Zugang mehr zu den Buchführungsdaten. Die fristlose Kündigung ließ nicht lange auf sich warten.

Eine spätere Klage wies das Gericht ab. Mit der eigenmächtigen Passwort-Änderung habe der Angestellte den Betrieb massiv beeinträchtigt und habe auch mögliche Vermögensschäden und andere geschäftliche Nachteile bewusst in Kauf genommen. Dem Chef sei es nicht zuzumuten, so das Gericht, mit einem solchen Mitarbeiter weiter zusammen zu arbeiten.