Bundestag entscheidet sich gegen Big-Brother-Allüren bei TKG

In einer ersten Lesung vor dem Bundestag haben sich alle Fraktionen bei dem anstehenden neuen Telekommunikationsgesetz gegen eine pauschale Überwachung entschieden.

Hoffnung für Verbraucherschützer: In einer ersten Lesung vor dem Bundestag haben sich alle Fraktionen bei dem anstehenden neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) gegen eine pauschale Überwachung entschieden.
Somit ist zumindest vorerst die Forderung des Bundesrates vom Tisch, alle bei der Erbringung von TK-Diensten anfallenden Daten sechs Monate auf Vorrat bei den Anbietern zu speichern. Die Verbindungsdaten in der Telekommunikation sollen künftig laut dem Gesetzentwurf so gespeichert werden, dass die “Erfordernisse effektiver Strafverfolgung und Gefahrenabwehr sowie der effektiven Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes, des Militärischen Abschirmdienstes sowie des Zollkriminalamtes” erfüllt werden. Den Abgeordneten war diese umfassende und vom Zugriff her extrem breit gefächerte Speicherung offenbar doch suspekt. Auch die Wirtschaftsverbände begrüßten zunächst diese Haltung.

Eine Gegenäußerung des Bundestages bezieht sich allerdings noch nicht konkret auf die Frage des Daten- und Verbraucherschutzes. Lediglich zu einer weiteren Prüfung wollten sich die Abgeordneten bekennen. In Fragen der Regulierung ist noch kein eindeutiges Votum abgegeben worden. Die alternativen Carrier, die im VATM organisiert sind, äußerten in einer Mitteilung diese Überlegungen: In den kommenden Monaten werde sich entscheiden, ob die Konzeption des neuen TKG für verlässliche Wettbewerbsbedingungen sorgen könne. Wichtig sei vor allem, dass mit dem TKG nicht, wie auch von Verbraucher- und Datenschützern befürchtet, die Grundlage für eine dramatische Ausweitung der Überwachungsmaßnahmen und Datenspeicherung gelegt werde.

Das Gesetz müsse zudem die Möglichkeit für eine strenge Missbrauchskontrolle bieten und faire Preise für die Produkte, die die Wettbewerber von der Telekom als marktbeherrschendem Unternehmen beziehen müssen, gewährleisten. “Gerade dort, wo Wettbewerb fehlt, werden sonst die Preise weiter steigen”, warnt Peter Wagner, Präsident des VATM. Der Bundestag habe jetzt die Chance, dem neuen TKG wieder “eine klare, EU-konforme Struktur und ein wettbewerbsfreundliches Gesicht zu geben”. Am 9. Februar ist die Anhörung angesetzt.