Versicherungen decken Schäden durch Handystrahlung nicht ab

Viele Versicherungsunternehmen weigern sich, Handyhersteller und Netzbetreiber gegen mögliche Regressansprüche zu versichern.

Viele Versicherungsunternehmen weigern sich, Handyhersteller und Netzbetreiber gegen mögliche Regressansprüche zu versichern, die durch die Strahlung der Mobilfunkgeräte und Sendemasten entstehen können. Bislang konnte zwar noch nicht nachgewiesen werden, dass eine Gesundheitsgefahr besteht. Dennoch schließen die Konzerne zunehmend entsprechende Risiken in ihren Policen aus.
Wie die Süddeutsche Zeitung erfahren hat, setzen sich die Versicherer immer häufiger mit den genannten Ausschlussklauseln durch. Im Grunde nämlich ließen sich solche möglichen Gefahren mit der normalen Betriebshaftpflicht-Police abdecken. Die Allianz aber beispielsweise zieht sich nach Angaben des Blattes ‘branchenüblich’ aus der Affäre und argumentiert, es handele sich um ein unkalkulierbares Risiko, das nicht versicherbar sei.

Was die Mobilfunkbetreiber und Handyhersteller wie Motorola, Nokia oder Siemens erwartet, wenn tatsächlich ein erhöhtes Krebsrisiko bestehen sollte und letztlich Menschen eine Erkrankung auf den Elektrosmog zurückführen können, ist noch nicht abzusehen. Experten allerdings vergleichen die Situation mit der Asbestproblematik. Der Stoff galt über Jahrzehnte hinweg als ungefährlich, bis das Gegenteil bewiesen wurde. Seitdem müssen vor allem Versicherungsunternehmen in den USA horrende Summen an ihre Kunden zahlen.

Gegen IBM zogen jetzt auch wegen ihrer Krebserkrankungen und giftiger Substanzen bei der CD-Produktion einige Produktionsmitarbeiter vor Gericht. Sollte auch nur ein Gericht in Nordamerika zu dem Ergebnis kommen, ein Schaden sei genügend wahrscheinlich, müssten die Mobilfunkanbieter alle finanziellen Verpflichtungen diesbezüglich selbst aufbringen. Das könnte für einige das Aus bedeuten, so wie es schon bei diversen Asbestherstellern auch der Fall war.