Entsorgung von Elektroschrott für Verbraucher kostenlos

Nachdem das Bundeskabinett der Elektroschrott-Verordnung zugestimmt hat, gibt es bei Industrie und Kommunen weiter eine Reihe offener Fragen.

Nachdem das Bundeskabinett der Elektroschrott-Verordnung zugestimmt hat, gibt es bei Industrie und Kommunen weiter eine Reihe offener Fragen. Vor allem für die vorgesehene Haftung der Unternehmen für Geräte, die bereits vor Jahren von teilweise nicht mehr existierenden Herstellern verkauft wurden, gäbe es keine Rechtsgrundlage, kritisieren Branchenverbände. Auch die Rolle der Kommunen sorgt für Diskussionsstoff.
Die Industrie akzeptiere den Vorschlag des Bundesumweltministeriums, die finanzielle Verantwortung für die Logistik, Verwertung und das Recycling zu übernehmen, so ZVEI (Zentralverband Elektrotechnik und Elektronikindustrie) und Bitkom (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien) in einer gemeinsamen Mitteilung. Das sei aber nur möglich, wenn die Kommunen die Sammlung von Altgeräten aus privaten Haushalten auch weiterhin organisieren und finanzieren.

“Sollte dieses Signal ausbleiben, entsteht der Verdacht, dass bei den Kommunen kein Interesse an einer Lösung für die Entsorgung von Elektro-Altgeräten besteht”, sagte Otmar Frey, Sprecher der gemeinsamen Task Force. Tatsächlich ist unklar, wer die Kosten der Kommunen für das Einsammeln übernimmt. Der Städte- und Gemeindebund schätzt die Kosten auf jährlich bis zu 300 Millionen Euro.

Für die Verbraucher bedeutet die Verordnung, dass sie “ab Sommer nächsten Jahres ihre Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen zurückgeben”, sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Bislang ist dieser Service bei rund zwei Drittel aller kommunalen Recyclingzentren kostenpflichtig.

Mit dem Gesetz werden zwei EU-Richtlinien umgesetzt. Die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe wird verboten und die Verantwortung für die Entsorgung der Altgeräte den Herstellern zugewiesen. Die Rücknahmepflicht umfasst auch Geräte, die vor Inkrafttreten des Gesetzes verkauft wurden und sich keinem Hersteller zuordnen lassen.