US-Gericht: Tauschbörsen haften für ihre Kunden

Die Unterhaltungsindustrie feiert das Urteil als “Meilenstein” und tatsächlich droht den Tauschbörsen jetzt eine Klagewelle. Tot zu kriegen werden sie aber kaum sein.

Denn die beiden angeklagten Tauschbörsen verzichten im Gegensatz zu ihrem berühmten Vorgänger auf ein Zentralverzeichnis aller Musikstücke und lagern alle Titel dezentral auf den Computern der Nutzer. Vor Gericht argumentierten sie deshalb auch, dass sie nur die Software für den Tausch zur Verfügung stellten, nicht aber die Musikstücke und Filme selbst. Genau das aber bedeutet, dass die Nutzer weiter die Dateien austauschen können – selbst wenn die dazugehörigen Tauschbörsen untergehen sollten. “Was da draußen ist, funktioniert weiter und es kann auf einer komplett dezentralisierten Basis weiterarbeiten”, so US-Anwältin Wendy Selzer, die in dem Prozess Streamcast vertreten hat.

Auch nach dem Ende von Napster hätten unabhängige Softwareprogrammierer an der Technologie weitergearbeitet und eine neue Tauschbörsen-Generation hervorgebracht. Auch jetzt werde vermutlich an neuen File-Sharing-Applikationen gearbeitet, die dann unauffällig veröffentlicht werden. Viele Beobachter gehen deshalb davon aus, dass File-Swapping für die Unterhaltungsindustrie die Büchse der Pandora bleiben wird.

Dass sich für die Entwickler das Geschäft der entsprechenden Anwendungen kaum lohnt, spielt dabei eine untergeordnete Rolle. Sie handeln meist aus Idealismus und nicht um des Geldes Willen. “Es gibt künftig einen guten Grund, sich nicht öffentlich in Verbindung mit der Software zu bringen, Support für sie anzubieten oder sie zu bewerben”, so Selzer. “Aber es wird immer Leute geben, die daran interessiert sind, an der Technologie zu basteln und sie zu verbessern. Ich glaube nicht, dass die Softwareentwicklung aufhört.”