Wer Intel bevorzugt, wird in Brüssel bestraft

Eine unrechtmäßige Bevorzugung für den US-Chipkonzern Intel hat die EU-Kommission für vier europäische Staaten ausgemacht.

Eine unrechtmäßige Bevorzugung für den US-Chipkonzern Intel hat die EU-Kommission für vier europäische Staaten ausgemacht. Frankreich, die Niederlande, Schweden und Finnland müssen sich nun eine Untersuchung gefallen lassen, die eruieren soll, ob die Alternativen zu dem Branchen-Platzhirsch auch objektiv geprüft worden seien.
Die vier Staaten hatten sich gewehrt – ihre Systeme benötigten die Intel-betriebenen Rechner oder solche mit vergleichbaren Geschwindigkeiten. Hier kommt AMD auf den Plan: Der Konkurrent des Chip-Konzerns Intel hatte sich vor 10 Monaten entschlossen, per Eingabe bei der EU-Kommission die Staaten anzuzeigen und eine Untersuchung zu verlangen.

EU-Kommissionssprecher weisen jetzt darauf hin, dass das Argument der Skandinavier und Franzosen nicht stichhaltig sei. Es sei lediglich möglich, eine bestimmte Spezifikation oder Geschwindigkeit in technischer Hinsicht zu verlangen – aber die Behauptung, diese geforderte Leistung werde nur von einem bestimmten Hersteller erbracht, sei zweifelhaft.

Vorausgegangen waren im April diesen Jahres bereits ähnliche prüfende Schritte der Kommission gegen Deutschland und Italien: auch hier hatte die Regierung bei Ausschreibungen Intel-Produkte bevorzugt und sich dafür eine Rüge aus Brüssel geholt. AMD wünscht sich im aktuellen Fall stärkere Maßnahmen.