Poker um die Rückzahlung der Mehrwertsteuer für UMTS-Lizenzen

Die Bonner RegTP verlängert die Frist, in der die Telefongesellschaften den Bund in Sachen Rückerstattung der Mehrwertsteuer für den Kauf der UMTS-Lizenzen verklagen können.

Die Bonner Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) verlängert die Frist, in der die Telefongesellschaften den Bund in Sachen Rückerstattung der Mehrwertsteuer für den Kauf der UMTS-Lizenzen verklagen können. Ursprünglich lief diese Frist zum Jahresende aus.
Der Bund hatte die Lizenzen verkauft, ohne die Mehrwertsteuer auszuweisen – die Käufer konnten so beim Finanzamt keinen Vorsteuerabzug einfordern. Wenn die Unternehmen Recht bekommen, könnte das den Staat nach Berechnungen der Kanzlei Baker & McKenzie sieben Milliarden Euro kosten. In Deutschland wurden sechs UMTS-Lizenzen vergeben, diese kosteten jeweils etwa 8,5 Milliarden Euro.

Das Angebot der RegTP sehe vor, dass die Verjährungsfrist sechs Monate nach Verkündung “eines entsprechenden Urteils” vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ende, berichtete das Handelsblatt. Damit ist das Verfahren von T-Mobile Austria – einer Tochter der Deutschen Telekom – gegen Österreich gemeint. In dieser Sache wird im nächsten Jahr eine Entscheidung erwartet.

Nach dem Bericht stützt die RegTP mit ihrer Entscheidung Finanzminister Eichel. Die Verlängerung der Klagefrist verzögere mögliche Rückzahlungen und Steuerausfälle, hieß es.