WM 2006 – Werbung ohne Eigentor?!

Planen Sie im Rahmen der WM eine Kampagne, sollten Sie sorgfältig prüfen lassen, ob die konkrete Gestaltung von der FIFA angegriffen werden kann.

Am 9. Juni 2006 ist es endlich soweit: Die Fußballweltmeisterschaft wird in München eröffnet! Während die Nationalmannschaft noch an der endgültigen Form feilt, laufen sich jedenfalls schon einmal die Werbefachleute warm. Schließlich ist die WM das Medienereignis schlechthin, allein die WM in Frankreich 1998 wurden Zuschauerzahlen von insgesamt 33,4 Milliarden erreicht. Das Finale wurde von 1 Milliarde Menschen am Fernsehen verfolgt.

Planen Sie im Rahmen der WM eine Kampagne, sollten Sie sorgfältig prüfen lassen, ob die konkrete Gestaltung von der FIFA angegriffen werden kann. Die FIFA hat bereits im Vorwege angekündigt, rigoros gegen so genannte “Trittbrettfahrer” vorzugehen. Schließlich muss sie sicherstellen, dass die “Offiziellen Partner” für ihre geschätzten 40-50 Millionen Euro Lizenzzahlung nicht nur “heiße Luft” bekommen. So meint Gregor Lenze, Geschäftsführer der FIFA Marketing & TV Deutschland GmbH dann auch: “Die Fußball-Weltmeisterschaft ist kein Allgemeingut, sondern eine Privatveranstaltung der 207 Fußballverbände.”

Aha. Und deshalb müssen zum Beispiel die Stadien Aufschriften wie ‘AOL Arena’ abmontieren und Mercedes-Busse werden mit Hyundai-Logos überklebt. Darf die FIFA das eigentlich?

Nun, zum einen hat die FIFA umfassend Marken für sich schützen lassen. Wussten Sie beispielsweise, dass die FIFA für die in Deutschland stattfindende Fußballweltmeisterschaft 2006 Marken geschützt hat wie: ‘Deutschland 2006’, ‘Fussball WM 2006’, ‘WM 2006’, oder ‘World Cup’? Sie glauben, dass man solche Marken nicht schützen lassen kann?

Dann geht es Ihnen wie mir, und Sie sind durch die aktuelle Rechtsprechung überrascht: Das Bundespatentgericht hat am 3.8.2005 in einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung (das heißt, der Bundesgerichtshof hat das letzte Wort) die deutsche Wortmarke ‘Fußball WM 2006’ der FIFA zumindest insoweit aufrechterhalten, als es – grob zusammengefasst – um Waren und Dienstleistungen geht, die nicht im direkten Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, insofern also nicht nur rein beschreibenden Charakter haben, sondern als “Kennzeichen” verwendet werden.

Beispiel: Die Marke wurde gelöscht für die Bereitstellung von Fastfood oder Diapositive, aber aufrechterhalten für die Bezeichnung pharmazeutischer Produkte oder unbelichteter Filme. Alles klar?! Das Europäische Markenamt dagegen hat in einer Entscheidung vom 28.10.2005 die europäische Marke ‘WM 2006’ der FIFA in Gänze bestätigt, das heißt zum Beispiel auch für unbelichtete Filme. Gleichzeitig ist die FIFA erfolgreich gegen die durch Dritte eingetragenen Marken ‘WM 2006’ (OLG Hamburg vom 7.2.2005), sowie für ‘2006’ und ‘Deutschland 2006’ (LG Hamburg vom 25.10.2005) vorgegangen.

Dort wo die FIFA sich nicht auf den markenrechtlichen Schutz verlassen kann, beruft sie sich zum einen auf ihr “Hausrecht” in den Stadien, zum anderen auf vertragliche Vereinbarungen, welche derart viele Parteien binden, dass im Zweifelsfall auch Ihr Unternehmen sich direkt oder indirekt einer Verpflichtung unterwirft, welche die Werbekampagne in Frage stellt. Sehen Sie selbst:


  • Hat man ein Ticket gekauft akzeptiert man unter anderem folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): “Werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Symbole und Flugblätter, sind unzulässig und dürfen nicht mit ins Stadion gebracht werden, sofern das OK [Organisationskomitee] Anlass zu der Annahme hat, dass diese im Stadion zur Schau gestellt werden.” Also keine Baseball-Cap mit Firmenlogo?
  • Wenn Sie sich als Sponsor an einem so genannten ‘Host City’-Event betätigen, verpflichten Sie sich zudem keine mit den Offiziellen Partnern in Konkurrenz stehenden Unternehmen als Sponsoren zu engagieren. ‘Host City’-Events sind von den WM-Städten veranstaltete Events, wie beispielsweise Jugendcamps, Fußballturniere, Konzerte, die wiederum den restriktiven Vorschriften der FIFA unterliegen, da insoweit die Städte verpflichtet sind. So muss bei eine solchem Event Coca-Cola ausgeschenkt werden und das Personal darf im Zweifelsfall keine Puma-Turnschuhe tragen.
  • Haben Sie ein Hospitality-Paket der iSe Hospitality Sales GmbH erworben, sollten Sie genau prüfen, ob Sie zum Beispiel die Tickets im Rahmen eines Gewinnspiels einsetzen dürfen. Auch hier akzeptieren sie die AGB.
  • Wollen Sie für Kunden oder Mitarbeiter ein Spiel auf der Großleinwand (‘Public Viewing’) übertragen, steht die FIFA auf dem Standpunkt, dass die Veranstaltung bei der Infront Sports & Media AG, welche die Fernsehrechte vermarktet, angemeldet werden muss. Damit einher geht natürlich ein umfangreicher Pflichtenkatalog. Insbesondere dürfen auch hier nicht solche Partner (zum Beispiel Puma, AOL, Pepsi) einbinden, die mit den Offiziellen Partnern in Konkurrenz stehen. Tatsächlich besteht eine Pflicht zur Anmeldung aber wohl nur, wenn für die Veranstaltung ein Eintrittsgeld verlangt wird.
  • Will man Werbezettel vor dem Stadion verteilen, steht ein weiteres Problem an: Es handelt sich aller Wahrscheinlichkeit nach um eine genehmigungspflichtige Sondernutzung, welche bei der Stadt oder Gemeinde anzumelden wäre. Angesichts der Bestrebungen der FIFA, eine “Bannmeile” um das Stadion zu schaffen, ist denkbar, dass eine solche Genehmigung nicht erteilt wird.

Im Ergebnis gilt: Ein Eigentor lässt sich nur vermeiden, wenn die Vierer-Abwehrkette steht. Daher sollte jede Werbekampagne anlässlich der WM 2006 vorab sorgfältig juristisch geprüft werden.