Streit um Ebays ‘Sofortkauf’ stellt Patentpraxis in Frage

In einem seit Jahren anhaltenden Patentstreit um eine Funktion bei Ebay hat das Auktionshaus jetzt eine Grundsatzdiskussion ausgelöst.

In einem seit Jahren anhaltenden Patentstreit um eine Funktion bei Ebay hat das Auktionshaus jetzt eine Grundsatzdiskussion ausgelöst. Es geht um die Frage, ob Anwendungen, deren Urheberrechtsfrage ungeklärt ist, bis zur endgültigen gerichtlichen Überprüfung ausgesetzt werden dürfen.

Für Ebay steht die Funktion ‘Sofortkauf’ auf dem Prüfstand. Das Patent dazu hält nach einem Gerichtsbeschluss MercExchange, eine Firma, die Patente erwirbt und dann weiterverkauft. Beim Sofortkauf brauchen die Interessenten eines Produkts nicht auf das Ende der Auktion warten und mitbieten, sondern können die Ware zu einem bestimmten Preis sofort erwerben. MercExchange hatte Ebay vor Jahren deswegen verklagt, das Auktionshaus hielt aber dagegen und hat jetzt erreicht, dass sich der Supreme Court die Argumente des Auktionshauses anhört.

Obwohl ein Berufungsgericht MercExchange recht gegeben und Ebay sowie andere potenzielle Patentverletzer zur Zahlung von 25 Millionen Dollar verurteilt hatte, ist die Sache nicht vom Tisch. Das Gericht hatte nämlich eine einstweilige Verfügung aufrechterhalten, wonach Ebay das Patent um den Sofortkauf nicht weiter benutzen durfte. Das Auktionshaus hat die Funktion inzwischen unter Vermeidung der fraglichen Technik überarbeitet.

Der Supreme Court muss jetzt entscheiden, ob erstens das Patent verletzt ist und zweitens, ob Patente nicht eingesetzt werden dürfen, solange bis der Rechtsstreit endgültig entschieden ist. Ebay argumentiert, die Patentpraxis bremse innovative Technologien. Vor allem stört das Auktionshaus, dass es gerade ein Unternehmen ist, das Patente nicht selbst entwickelt, sondern lediglich als Zwischenhändler vertreibt.

MercExchange glaubt an einen Sieg, müsse das Gericht doch ein uraltes Gesetz anwenden. Und es gebe keinen Grund, daran etwas zu ändern, zitieren US-Medien die Anwälte der Patentfirma. Ebay muss bis Januar seine Argumente vorgetragen haben. Wann eine Entscheidung fällt, ist noch ungewiss, zumal möglicherweise die Regierung gezwungen sein wird, über eine Gesetzesänderung nachzudenken.