Telekom muss US-Aktionäre entschädigen

Die im Jahr 2000 auf der Höhe des IT/TK-Booms erfolgte Übernahme des US-Mobilfunkanbieters Voicestream lässt die Deutsche Telekom nicht los.

Die im Jahr 2000 auf der Höhe des IT/TK-Booms erfolgte Übernahme des US-Mobilfunkanbieters Voicestream lässt die Deutsche Telekom nicht los. Sie muss jetzt 120 Millionen Dollar locker machen, um Aktionäre zu entschädigen. Von Verstößen gegen die Prospekthaftung ist hierbei die Rede.
Ein Prospekt enthält die finanziellen und geschäftlichen Bewertungen einer Firma und ihrer Geschäfte, zum Beispiel im Falle eines Börsenganges oder einer börsennahen Übernahme. Steht hier etwas falsch drin, so ist der Verfasser des Prospekts, also die Firma, haftbar. Der Prospekt für den Kauf des damals in New York gelisteten Mobilfunkunternehmens stand nun zur Debatte. Voicestream-Aktionäre und auch Telekom-Aktionäre in den USA hatten eine Sammelklage eingereicht. Jetzt hat sich die Deutsche Telekom mit den Sammelklägern auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt. Und dieser kostet den genannten Millionenbetrag.

Vor fünf Jahren schon war die Übernahme umstritten und der Nutzen für die Telekom wurde angezweifelt – heute scheint sich T-Mobile als Marke in einigen Großstädten der USA etabliert zu haben, kämpft aber mit den Aktionären von damals.

Dass die Firma angibt, mit der Zahlung sei keinerlei Schuldeingeständnis verbunden, überrascht nicht. Auch verbittet sich der Konzern einen Zusammenhang mit den in Deutschland laufenden Verfahren der Aktionäre zu ziehen, die sich von der Aktienpolitik der Deutschen Telekom geprellt fühlen.