T-Systems soll der Bundesagentur für Arbeit 5 Millionen Euro zahlen

Die Nürnberger Bundesagentur für Arbeit verlangt von der Telekom-Tochter T-Systems Schadensersatz für die Pannen bei der Einführung der Hartz-IV-Software.

Die Nürnberger Bundesagentur für Arbeit (BA) verlangt von der Telekom-Tochter T-Systems Schadensersatz für die Pannen bei der Einführung der Hartz-IV-Software. Das meldete die Essener Westdeutsche Allgemeine Zeitung. In einem Schreiben der BA, das dem Blatt vorliege, seien die Schäden auf knapp 28 Millionen Euro beziffert.

Die Agentur führe in dem Schreiben auf mehreren Seiten Fehler und Mängel auf. Unter anderem sei von fehlerhaften und verzögerten Lieferungen sowie teuren Nachschulungen der BA-Mitarbeiter die Rede. Den Forderungen der Behörde seien durch die vertraglichen Vereinbarungen jedoch eine Obergrenze gesetzt: 5 Millionen Euro.
 
Hartz IV – beziehungsweise das Arbeitslosengeld II – startete zwar pünktlich zum 1. Januar 2005. Die Einführung der Software war jedoch mit Pleiten und Pannen verbunden. Die Bundesagentur hatte bereits wegen der ausufernden Kosten für eine neue TK-Anlage und die Online-Jobbörse harte Kritik einstecken müssen.