Einheitliches Strafregister für Produktpiraten in Europa

Die Europäische Kommission hat heute einen Richtlinienvorschlag und einen Vorschlag für einen Rahmenbeschluss angenommen, die die Verletzungen geistigen Eigentums sanktionieren sollen.

Die Europäische Kommission hat heute einen Richtlinienvorschlag und einen Vorschlag für einen Rahmenbeschluss angenommen, die die Verletzungen geistigen Eigentums sanktionieren sollen. Produktfälscher und Raubkopierer müssen mit Haftstrafen von bis zu vier Jahren oder Geldstrafen von bis zu 300.000 Euro rechnen.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind auf eine engere europaweite Zusammenarbeit gerichtet, um wirksam gegen Nachahmungen und Produktpiraterie vorgehen zu können, die häufig das Werk krimineller Vereinigungen sind, heißt es aus Brüssel. Nachahmung sowie Produktpiraterie und ganz allgemein die Verletzung geistigen Eigentums hätten in den letzten Jahren erheblich zugenommen und stellten inzwischen für eine Vielzahl von Wirtschaftssektoren in Europa eine ernsthafte Bedrohung dar.

Franco Frattini, der für den Bereich Justiz, Freiheit und Sicherheit zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission, sagte, dass die Annäherung der einschlägigen Strafvorschriften der Mitgliedstaaten eine Mindestvoraussetzung sei, um gemeinsam dieses Übel an der Wurzel packen zu können, das den Volkswirtschaften einen schweren Schaden zufüge. Produktnachahmung und -piraterie seien häufig lukrativer als andere illegale Geschäfte und würden bislang noch weniger streng geahndet.

Der Regelungsvorschlag soll für alle Arten von Schutzrechtsverletzungen gelten, das heißt Raubkopierer und Fälscher von Software beispielsweise. Die einzelnen Mitgliedstaaten können über den Strafrahmen von vier Jahren oder 300.000 Euro noch hinausgehen.