Sieg für Telegate – Telekom verliert Streit um Datenkosten

Die Münchner Telegate hat sich in einem Gerichtsprozess vor dem Kölner Landgericht gegen die Deutsche Telekom durchgesetzt.

Die Münchner Telegate hat sich in einem Gerichtsprozess vor dem Kölner Landgericht gegen die Deutsche Telekom durchgesetzt. Nach Angaben des Auskunftsdienstleisters hat das Gericht den Bonner Konzern in erster Instanz zur Rückerstattung der eingeklagten Datenkosten verurteilt. Dabei handelt es sich um eine Summe von 65,2 Millionen Euro. Der Telekom-Riese will sich damit nicht abfinden.

Für den Zeitraum ab Dezember 2004 werden für die Telekom zusätzlich auch noch Zinszahlungen fällig – zu diesem Zeitpunkt hatte die Telegate die Klage eingereicht. Einem weitergehenden Anspruch auf Zinszahlungen seit 1996 wurde nicht stattgegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. “Wir werden das Urteil nicht akzeptieren”, sagte ein Telekom-Sprecher. Das Unternehmen werde alle rechtlichen Möglichkeiten ausnutzen und halte die Forderungen von Telegate für unbegründet.

Die hatte die Telekom wegen überhöhter Gebühren für die Weitergabe von  Teilnehmerdaten aus den Jahren 1996 bis 2004 verklagt. Damit habe das Bonner Unternehmen die Entwicklung der Telegate behindert, begründete das Münchner Unternehmen die Klage. Aufgrund der überhöhten Gebühren habe man weniger in Werbung investieren können. Telegate ist praktisch der einzige nennenswerte Konkurrent der Telekom in der Rufnummernauskunft, baut dabei aber auf die Teilnehmerdaten, die die Telekom zur Verfügung stellen muss.

Kurz bevor die Telegate ihre Klage eingereicht hatte, hatte der Europäische Gerichtshof die “Kosten der Zurverfügungstellung von Teilnehmerdaten” für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich interpretiert und damit die Grundlage für den Gang vor den Kadi geschaffen. Demnach waren die Gebühren der Telekom im europäischen Vergleich jahrelang deutlich überhöht. Erst vor rund zwei Wochen hatte die Bundesnetzagentur die Datenkosten für Deutschland reguliert. In Zukunft darf die Telekom für die Bereitstellung der Teilnehmerdaten von allen Auskunftsanbietern im Markt nur noch 770.000 Euro verlangen – anstatt wie bisher 49 Millionen Euro. Auch dagegen will die Telekom rechtlich vorgehen.