Software Escrow – ein Trend schwappt nach Deutschland

Organisation pro Software Escrow (OSE), so heißt ein neuer Verband in Deutschland, der sich eines IT-bezogenen Problems von Unternehmen annehmen will

Organisation pro Software Escrow (OSE), so heißt ein neuer Verband in Deutschland, der sich eines Teiles der IT-bezogenen Probleme von Unternehmen annehmen will. Dabei geht es um die rechtssichere und zukunftssichere Verwahrung (Escrow) von Software-Quell-Codes.

“Wir wollen auch im Bereich Code-Hinterlegung optimalen Schutz für unsere Kunden”, sagt der OSE-Verbandsvorsitzende und Rechtsanwalt Johannes Krüger im Gespräch mit silicon.de. Es sei in Deutschland sei immer noch verbreitet, eigenen Code einfach auf einer DVD abzulegen und einem Anwalt zur Verwahrung in dessen Tresor zu geben. “Wenn dann nach ein paar Jahren wegen Insolvenz, Fusion, Ausgliederung oder aus anderen Gründen der Code gesucht wird, kann oft niemand mehr nachvollziehen, was auf der DVD ist, geschweige denn, um welche Version es sich bei den Code-Zeilen handelt”, erläutert er.

Die Escrow-Firmen wollen durch aktiven Dienst für den Kunden gewährleisten, dass die Codes in der richtigen technischen Ausgabe abgelegt sind, dass sie sicher sind und die Änderungen – beispielsweise bei einer Mehrwertsteuerveränderung in einer Buchhaltungssoftware – nachvollzogen werden. Der Kunde zahlt also seinen Beitrag auch für diese überprüfbare Gewähr. “Schließlich sind die Rechte am eigenen Code heute zum Teil schon beim Mittelstand Zehntausende Euro wert”, gibt Krüger zu bedenken. Diese Werte gelte es zu schützen, und dafür will der Verband die Werbetrommel rühren.

“Im englischsprachigen Raum ist das Thema bereits eine Selbstverständlichkeit, aber in den anderen europäischen Ländern beispielsweise stoßen die Anbieter oft auf ähnliche Wissenslücken im Markt wie wir hier”, so Krüger. Sein Verband versteht sich als Pionier und arbeitet mit ähnlich gelagerten Verbänden wie dem Risk Management Verband zusammen.

OSE will die Interessen von Anbietern, Anwälten und auch den Anwendern von Sicherheitshinterlegung gleichermaßen vertreten. Die bislang vier Mitgliedsunternehmen und bislang zwei assoziierte und unterstützende Rechtsanwaltskanzleien – IT-Juristen aus Bayern – haben sich verpflichtet, nicht nur in ihrer täglichen Geschäftstätigkeit die Codes zu hinterlegen und bei Bedarf bereit zu halten. Sie wollen auch die Sensibilisierung für das Thema im Markt nutzen, um eine echte Escrow-Standardisierung zu erreichen. Krüger: “Momentan herrscht hier noch viel Unwissen und damit verbunden auch Ungenauigkeit.” Das will er mit seinen Mitstreitern ändern.