Gericht stoppt Abzocke für automatische Ansage

Handy-Telefonate, die nicht zustande kommen, haben bisher den Kunden teilweise so viel gekostet wie die erste Telephonieminute. Ein Amtsgericht gebot dem jetzt Einhalt.

Nach einem Urteil des Amtsgerichts Ulm dürfen Mobilfunkbetreiber die Nichterreichbarkeit eines Teilnehmers nur noch kostenlos ansagen. Das teilt die Stiftung Warentest mit.

Nunmehr sind Anrufe, die etwa wegen Netzschwäche nicht zustande kommen, nicht mehr automatisch kostenpflichtig. Die Praxis vieler Mobilfunkbetreiber für die automatische Ansage: “Der Teilnehmer ist nicht erreichbar – bitte versuchen Sie es später noch einmal” auch noch genauso hohe Gebühren wie für ein Telephonat zu verlangen, wurde damit untersagt.

Die Betreiber betrachten die Kosten als Bezahlung für den Service der Information und dafür, dass der nicht erreichte Teilnehmer eine SMS bekommt, die ihn über den versuchten Anruf informiert. Dies schlug bei Prepaid-Kunden teilweise mit 79 Cent zu Buche, bei Festnetz-Anrufen sind bis zu 24 Cent fällig. Diese Benachrichtigungsfunktion kann vom Kunden zwar aktiv ausgeschaltet werden, jedoch häuften sich die Fälle, in denen die Funktion sich wieder selbst aktivierte. Dies ist fortan ohne finanziellen Belang.

Wie sich dies jedoch konkret auswirkt, ist dank einer schlecht formulierten Regelung der Bundesnetzagentur nicht absehbar. Jetzt sind zwar dem Urteil zufolge die Dienste beispielsweise von Vodafone und O2, die so verfahren, unzulässig – jedoch muss immer noch der Kunde auf diese Unrechtmäßigkeit hinweisen und sein Geld als Anrufer zurückfordern. Die Bundesnetzagentur zieht sich auf den Standpunkt zurück, dass bisher nicht eindeutig geregelt sei, ab wann ein Telephonat erfolgreich sei, die Verbindung also berechnet werden dürfe. Die Mobilfunkbetreiber haben sich noch nicht dazu erklärt, heißt es.