Mittelständler ignorieren digitale Betriebsprüfung

Nach wie vor hapert es bei kleinen und mittelständischen Betrieben an den Voraussetzungen für die digitale Steuerprüfung.

Obwohl das Finanzamt seit 2002 fordert, dass alle steuerrelevanten, elektronischen Daten konsolidiert zur Verfügung stehen müssen, erfüllen nur etwa 10 Prozent der Unternehmen diese Anforderung. Mehr als die Hälfte der Teilnehmer, die auf einer Webseite ihre Reife für die digitale Betriebsprüfung getestet haben, müssen noch eine Vielzahl von Kriterien erfüllen.

Bereits die Datenhaltung gemäß den gesetzlichen Anforderungen sei für viele Firmen ein Problem, heißt es in einer jetzt veröffentlichten Auswertung des Testportals entscheiderkompass.de. Über die Hälfte der mittelständischen Unternehmer hätten  noch nicht festgelegt, in welcher Form und wo im Unternehmen steuerlich relevante Daten anfallen und wie diese zu behandeln seien.

Da auch digitale Geschäftsunterlagen und Mailanhänge steuerlich relevant sein können, müssen Unternehmen heute dafür sorgen, dass ein Betriebsprüfer darauf zugreifen kann, so die Experten. Befragt nach der Methode, wie Mails und Dateianhänge aufbewahrt werden, habe knapp ein Viertel keine Antwort und etwa ein Drittel der Befragten beließen die Informationen einfach in der Datenbank.

Erschreckende Erkenntnisse zogen die Testanalysten auch aus den Ergebnissen bei der Frage der Datensicherung. Nur knapp die Hälfte verfügt über Backup-Routinen bei der Sicherung steuerrelevanter Daten. Mehr als 10 Prozent der Firmen haben alle notwendigen Informationen lediglich im Produktivsystem zur Verfügung. Ganze 20 Prozent der Befragten treffen keine Sicherungsvorkehrungen.

Unter entscheiderkompass.de konnten und können Firmen überprüfen, ob sie die gesetzlichen Vorschriften erfüllen. Ausgewertet wurden die anonymen Antworten von der Marketing-Agentur Woelke von der Brüggen und Oracle Deutschland. Im Juli dieses Jahres hatte bereits ein vergleichbares Portal vor den alarmierenden Zuständen gewarnt und eine unzureichende Prüfbarkeit steuerrelevanter Informationen gerügt.