Weitergabe von Passagierdaten an die USA verletzen EU-Gesetz

Peter Schaar sieht in der Weitergabe von Passagierdaten an die USA einen möglichen Verstoß gegen EU-Gesetz.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit äußerte anlässlich der Beratungen über die Flugdatenübermittlung an die USA schwere Bedenken.

“Eine unveränderte oder sogar erweiterte Übermittlung von Passagierdaten ab dem 1. Oktober 2006 würde gegen europäisches Datenschutzrecht verstoßen, wenn bis dahin kein erneutes Abkommen zwischen der EU und den USA erreicht werden kann.” Schaar fordert von den EU-Gremien und der Bundesregierung, mit Nachdruck für eine datenschutzgerechte Lösung einzustehen.

“Als Modell könnte dabei das Abkommen zwischen der EU und Kanada herangezogen werden, mit dem beide Seiten gute Erfahrungen gesammelt haben”, schlägt der Datenschutzbeauftragte vor.

Um die Datenübermittlung ermöglichen zu können, müssten mehrere Punkte erfüllt sein, fordert Schaar. So müsse zunächst die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde die Genehmigung erteilen, die jedoch nur bei einem angemessenen Datenschutzniveau gewährt werden dürfe.

Zudem müssten die Zusicherungen der USA an die EU gewährleistet sein. Das Übermittlungsverfahren müsse von ‘pull’ auf ‘push’ umgestellt werden. “Die technischen Voraussetzungen hierfür sind inzwischen gegeben”, heißt es in einer Mitteilung des Datenschutzbeauftragten.

Zudem sollten alle Passagiere darüber unterrichtet werden, welche Daten zu welchen Zwecken an die US-Behörden übermittelt werden, und dass diese Daten möglicherweise ab dem 1. Oktober 2006 ohne europaweit geltende Rechtsgrundlage erfolgt. Dieses Problem sei auch nicht durch eine Einwilligungserklärung der Passagiere zu umgehen. Die sich aus der Einwilligung ergebenden Folgen seien für den Betroffenen nicht abzusehen. Es mangele daher an tatsächlicher Freiwilligkeit, wodurch solche Erklärungen unter Umständen unwirksam wären.

Der EU-Gerichtshof hat im Urteil vom 30. Mai beschlossen, dass das Abkommen mit den USA bis zum 30. September gekündigt werden muss. Sollte bis dahin kein neues Abkommen zustande kommen, werde ab diesem Datum die Übermittlung der Daten ohne Rechtsgrundlage erfolgen.