Bundesregierung will die Kontrolle über Geo-Satelliten-Daten

Die Regierung sieht offenbar durch hochauflösende private Satelliten-Daten bundesdeutsche Interessen gefährdet. So sei inzwischen frei verfügbar, was noch vor wenigen Jahren der militärischen Nutzung vorbehalten war.

Diese Daten seien jedoch sicherheitsrelevant, denn “Wirkungen von Waffen oder politischen Drohungen könnten durch diese Fernerkundungsdaten erheblich verstärkt werden”, heißt es im “Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland durch das Verbreiten von hochwertigen Fernerderkundungsdaten” oder kurz Satellitendatensicherheitsgesetz (SatDSiG), den der Bundesrat jetzt vorgelegt hat. Damit übernimmt Deutschland innerhalb der EU eine Vorreiterrolle. Die Bundesrepublik ist damit das erste Land, das mit einem Gesetz die private und gewerbliche Erhebung und Vertrieb dieser Geo-Satelliten-Daten regelt.

Dazu soll zunächst der Betrieb solcher Satelliten-Systeme genehmigungspflichtig werden. Auch für den Betrieb hat der Rat einen Vorschlag: “Die Prüfung des Inverkehrbringens oder Zugänglichmachens erfolgt teilweise durch den Datenanbieter selbst. Indem er diese Prüfung eigenverantwortlich durchführen kann, kann er die Daten ganz überwiegend ohne behördliche Beteiligung verbreiten.”

Betreiber von solchen Geo-Informations-Systemen sollen anhand von Richtlinien selbst Entscheiden, welche Daten sensibel sind und welche gesondert über ein Amt genehmigt werden sollen. Dabei seien nicht nur die Daten selbst, sondern auch der Leumund des Kunden zu prüfen. Laut Entwurf würden durch das neue Gesetz für den Bund keine Kosten entstehen. Die Privaten Betreiber müssen aber offenbar mit “zusätzlichem geringfügigen Aufwand” rechnen. Auf das Verbraucherpreisniveau sollte diese Mehrbelastung jedoch keine Auswirkung haben.

Zudem müssen die Betreiber ständig mit dem Besuch eines Prüfers rechnen. Die zuständige Behörde könne zudem die Übermittlung von Daten untersagen, oder den Betrieb ganz oder teilweise auf einen Sonderbeauftragte übertragen. Beim Verstoß gegen dieses Gesetz, das ab 1. Juli 2007 in Kraft tritt, droht Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe von bis zu 500.000 Euro.