Kartellklage der EU gegen Intel

Am Donnerstag hat die EU gegen Intel eine Kartellklage wegen unfairer Geschäftspraktiken eingebracht.

Ein Sprecher der EU-Kommission bestätigte, dass Intel illegale Geschäftspraktiken gegen den Konkurrenten Advanced Micro Devices (AMD) verwendet haben soll. Die EU-Wettbewerbskommission prüft das Geschäftsgebaren des Marktführers bei Halbleitern bereits seit einigen Jahren.

Nun soll ermittelt werden, ob Intel mit wettbewerbsfeindlichen Mitteln versucht hat, die Vormachtsstellung am Markt zu behaupten. Nicht nur die EU untersucht Kartellvorwürfe gegen Intel. Auch in den USA, in Südamerika und Japan ermitteln die Wettbewerbshüter wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht.

Intel soll, so AMD, im Ringen um Kunden, unfaire Rabatte gewährt haben. Zudem sollen auch Hersteller wie Dell oder Hewlett-Packard mit Preiserhöhungen unter Druck gesetzt worden sein.

Die Kommission sammelt seit Sommer 2005 Beweise und Indizien für die angeblich unfairen Geschäftspraktiken. Damals hatten die Wettbewerbshüter verschiedene Intel-Büros in Europa nach belastendem Material durchsucht und sind offenbar fündig geworden.

Im Oktober vergangenen Jahres war die Beweisführung weitgehend abgeschlossen; seitdem haben die Anwälte an einem Entwurf für die Anklage gegen Intel gearbeitet. Sollte Intel verurteilt werden, kann die EU, wie etwa im Fall Microsoft, eine Kartellstrafe in Millionenhöhe aussprechen und mit Auflagen eine Änderung der Geschäftspraktiken erzwingen.