Dumping-Flatrate von T-Systems verboten

Günstige Flatrates und vielfältige Bündelangebote haben einen entscheidenden Anteil am Erfolg breitbandiger Anschlüsse mit inzwischen fast 15 Millionen Nutzern, sagte Matthias Kurth, Chef der Bundesnetzagentur (BNetzA), vor rund einem Jahr.

Eine Flatrate aber ist seiner Behörde ein Dorn im Auge, und zwar der  Bündeltarif, den T-Systems unter anderem rheinland-pfälzischen Kommunen gewährt. Die BNetzA erklärte laut dem Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko), das Angebot “beeinträchtigt die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen in erheblicher Weise”. Nach einer öffentlichen Anhörung habe die Behörde nun entschieden, dass die von T-Systems mit ihren Endkunden vereinbarten Entgelte unwirksam sind. Sie untersagt weitere Vertragsabschlüsse auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages.

Der ‘T-VPN Kommunen Rheinland Pfalz’ genannte Vertrag ermöglicht die Nutzung von 30 Kanälen für 483 Euro monatlich, inklusive aller Verbindungsminuten für Orts-, Fern-, Auslands und Mobilfunkgespräche sowie DSL-Verbindungen. Rechnerisch kommt dies einer Super-Flatrate für 16,10 Euro pro Kanal gleich.

Breko vertritt Telekom-Konkurrenten wie Arcor, Versatel, NetCologne, EWE TEL, M-net und VSE NET. Der Breko-Geschäftsführer Rainer Lüddemann erklärte heute: “Hier hätte ein Flächenbrand gedroht, wenn das Angebot nicht gestoppt worden wäre. Uns liegen Informationen vor, nach denen nicht nur die Öffentliche Hand, sondern auch weitere Verwaltungen diese Dumpingangebote erhalten haben.” Breko hatte nach eigenen Angaben im Rahmen der Anhörung dargelegt, dass dieses T-VPN-Angebot nur durch massive Quersubventionierung innerhalb des Telekom-Konzerns möglich ist.