Schäuble will IT ins Grundgesetz aufnehmen

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble forderte die Aufnahme von IT ins Grundgesetz. Er sagte, die “Verwaltung von Bund und Ländern muss noch besser werden. Schwerpunkte sind IT-Zusammenarbeit, Verwaltungskooperation und Wettbewerb”.

Zum zweiten macht er den Vorschlag, neue Instrumente der Verwaltungskooperation einzuführen. Schließlich könne sich die Verwaltung im föderativen Staat heute immer weniger in den getrennten Zuständigkeitsbereichen von Bund und Ländern vollziehen, weil auch die zu lösenden Probleme über die Grenzen der Verwaltung von Bund und Ländern hinausreichen würden. Dagegen setzte er die Annahme, dass sich standardisierbare Geschäftsprozesse der Verwaltung (etwa interne Dienstleistungen, Statistik) mit Hilfe der IT noch viel mehr automatisieren lassen. Sie könnten auch in Dienstleistungszentren gebündelt und auf diese Weise in höherer Qualität und zu deutlich geringeren Kosten bereitstehen. Schäuble sagte: “Wir brauchen neue Instrumente und eine klare verfassungsrechtliche Grundlage für das erforderliche Zusammenwirken der Verwaltungen von Bund und Ländern. Darauf sind vor allem kleine Länder angewiesen, um ihre strukturellen Nachteile ein Stück weit auszugleichen.”

Schließlich machte der Innenminister den Vorschlag, die Leistungsvergleiche zwischen Verwaltungen – das so genannte Benchmarking – auszuweiten und so Kosten, Leistungen und Qualität von Verwaltungen transparent zu machen, sodass die Verwaltungen in einen Wettbewerb um die beste Lösung treten können. Dazu erklärte er: “In Deutschland fehlt es vielfach noch an einer Vergleichskultur, nämlich an der Bereitschaft der Verwaltungen, sich dem Wettbewerb und der öffentlichen Diskussion über Leistungen und Kosten zu stellen. Deshalb brauchen wir eine verfassungsrechtliche Verpflichtung von Bund und Ländern, Vergleichsstudien zur Feststellung und Förderung der Leistungsfähigkeit ihrer Verwaltungen durchzuführen und zu veröffentlichen.” Und dafür hat er sich bereits einen engen Partner ausgesucht: “Das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung an der Hochschule Speyer wäre geeignet, die Aufgabe einer Benchmarking-Agentur zu übernehmen.” Die Partner aus der Industrie nannte er dagegen noch nicht öffentlich.

Von der Umsetzung seiner Vorschläge verspricht er sich “am Ende auch Effizienzgewinne in Milliardenhöhe”, die den finanziellen Handlungsspielraum der öffentlichen Hand erweitern und einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten sollen.