Entwurf zur Online-Durchsuchung lässt viele Fragen offen

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das so genannte BKA-Gesetz gebilligt, von dem auch die Online-Durchsuchung betroffen ist. Höhere Hürden bei der Anordnung und der Schutz von Mail-Anbietern seien mit dem Gesetzt nicht klar geregelt, so der Branchenverband Bitkom.

Mit dem umstrittenen Gesetz soll das Bundeskriminalamt neue Befugnisse bekommen, die vor allem bei der Terrorabwehr zum Einsatz kommen sollen. Die Regierung schaffe “damit die erforderlichen Befugnisse des Bundeskriminalamts im Kampf gegen den internationalen Terrorismus”, kommentierte Innenminister Wolfgang Schäuble die Novelle. Das Gesetzt sei ein wichtiger Baustein in der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik.

Unter die neuen Befugnisse fällt neben der Wohnraumüberwachung unter anderem auch die Online-Durchsuchung, mit der dem BKA das Durchsuchen von Rechnern Verdächtiger per Fernzugriff erlaubt wird. “Die aktuelle Gesetzesvorlage lässt wichtige Fragen offen”, kommentierte der Bitkom-Präsident Prof. August-Wilhelm Scheer. Es sei nicht eindeutig, ob nur der PC eines Verdächtigen ins Visier der Ermittler geraten dürfe oder auch der Zentralrechner des E-Mail-Anbieters, kritisierte Scheer.

Die Durchsuchung von in Deutschland tätigen E-Mail-Anbietern lehnt Scheer klar ab: “Das bringt wenig und schadet nur.” Denn es sei für die Verdächtigen ein Leichtes, auf ausländische Anbieter abzuwandern. Das würde in der Folge einen Nachteil im internationalen Wettbewerb für deutsche Anbieter bedeuten.

Der Verband fordert zudem hohe Anforderungen für die Online-Durchsuchung. Der Gesetzentwurf sieht dafür zwar eine gerichtliche Anordnung vor, das gelte jedoch nicht, wenn Gefahr im Verzug ist. “Auch wenn es eilt, sollte zumindest die Zustimmung der Staatsanwaltschaft erforderlich sein, so wie es auch für die Telefonüberwachung gilt”, kritisiert Scheer. Das um so mehr, als eine Online-Durchsuchung viel tiefer in die Privatsphäre eindringe, als eine Telefonüberwachung.