Deutsche BigBrotherAwards vergeben

Am 24. Oktober wurden die ‘BigBrotherAwards Deutschland’ in Bielefeld im Rahmen einer Gala übergeben. Die deutschen BigBrotherAwards werden vom Bielefelder FoeBuD e.V. organisiert.

Der FoeBuD wurde 1987 als ‘Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs’ gegründet. Der BigBrotherAwards-Jury gehören neben dem FoeBuD sechs weitere unabhängige Organisationen an.

Träger des Negativpreises sind nach Angaben der Veranstalter Firmen, Organisationen und Personen, die “in besonderer Weise und nachhaltig die Privatsphäre von Menschen beeinträchtigen oder persönliche Daten Dritten zugänglich machen.” Im Einzelnen gingen die Preise an:

  • den Rat der Europäischen Union (EU-Ministerrat) in Brüssel “für die demokratisch nicht legitimierte EU-Terrorliste, in der Organisationen und Einzelpersonen als terroristisch eingestuft und gravierenden Sanktionen unterworfen werden”.
  • die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) “für die Weitergabe von Patientendaten von 200.000 chronisch kranken Versicherten an eine Privatfirma, ohne die Versicherten über die Weitergabe zu informieren oder ihre Zustimmung einzuholen”.
  • die Mitglieder des 16. Deutschen Bundestages “für das Durchwinken mehrerer Gesetze, die eine Erhebung, langfristige Speicherung und Weitergabe von detaillierten Daten über Reisende erzwingen”.
  • die Deutsche Telekom “für die illegale Nutzung von Telefonverbindungsdaten zur Bespitzelung von Telekom-Aufsichtsräten und Journalisten. Dies ist ein beispielloser Vertrauensbruch gegenüber ihren Mitarbeitern, Kunden und der gesamten Öffentlichkeit”.
  • Yello Strom “für die Vorreiterrolle bei der Einführung der Digitalstrom-Technik für Privatkunden. Diese Technik ermöglicht eine sekundengenaue Verbrauchserfassung jeder Wohnung und sogar einzelner Geräte und könnte damit in Zukunft zu einer detaillierten Aktivitäts-Überwachung im häuslichen Bereich genutzt werden”.
  • das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie “für die Verabschiedung des Gesetzes über das Elena-Verfahren, ehemals ‘Jobcard’ genannt. Dieses Verfahren setzt eine zentrale Datensammlung der Einkommensdaten aller Arbeitnehmer voraus und ist verbunden mit der Zwangseinführung der elektronischen Signatur”.
  • an den Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V. (ADM) “für die rechtswidrige Richtlinienempfehlung, Telefoninterviews im Bedarfsfalle auch ohne Kenntnis von Interviewern und Interviewten heimlich mitzuhören”.