Karlsruhe begrenzt Vorratsdatenspeicherung

Das Bundesverfassungsgericht hat den Zugriff auf Informationen aus der Vorratsdatenspeicherung weiter eingeschränkt. Die Karlsruher Richter erweiterten ihre im März ergangene einstweilige Anordnung.

“Für 2009 erwarten wir, dass der Europäische Gerichtshof die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt. Falls nicht schon die auf formelle Gründe gestützte irische Klage Erfolg hat, wird eine weitere Vorlage durch ein Gericht die Unvereinbarkeit der anlasslosen Totaldatenspeicherung mit den Grundrechten erweisen. Die Nichtigerklärung der EU-Richtlinie wird sodann den Weg frei machen für die Aufhebung des verfassungswidrigen deutschen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht.”

Der FDP-Innenpolitiker Max Stadler betonte, das Bundesverfassungsgericht verbiete die Anwendung von Gesetzen mit einstweiligen Verfügungen nur äußerst selten. “Deshalb sind die Erfolgsaussichten in dem Hauptsacheverfahren hoch”, sagte Stadler der Berliner Zeitung. Der Grünen-Politiker Volker Beck sagte, die Bundesregierung solle sich die Peinlichkeit ersparen, dass das Bundesverfassungsgericht die “staatliche Speicherorgie” stoppe, und das Gesetz vorher zurücknehmen.