Fotos im Internet: Einwilligung des Abgebildeten nötig

Schon mal Bilder von Partys geschossen und sie ins Netz gestellt? Das kann teuer werden, wie ein aktuelles Urteil des Amtsgerichtes Ingolstadt verdeutlicht.

Das Gericht sprach folgende beiden Leitsätze aus:

  • 1. Die Veröffentlichung von Fotos, die in einer Diskothek gefertigt wurden, auf der die abgebildete Person eindeutig identifizierbar ist, bedarf ihrer Einwilligung.
  • 2. Nur wenn das Foto in die Menge hinein gemacht wird und die betroffene Person lediglich als Beiwerk fungiert, darf es ohne das Einverständnis des Abgebildeten im Internet veröffentlicht werden.