Neuer IT-Verband gegen Software-Patente

IT-Experten haben den Bundesverband Informations- und Kommunikationstechnologie (BIKT) gegründet. Der Vorstand besteht aus Johannes Sommer, Marco Schulze und Dirk Hillbrecht. Sie leiten eigene Beratungs- und Software-Unternehmen in Hamburg, Freiburg und Hannover.

“Wir haben uns durch die etablierten IKT-Verbände nicht vertreten gefühlt”, sagte BIKT-Vorsitzender Johannes Sommer gegenüber silicon.de. Das habe sich besonders in Sachen Software-Patente gezeigt. In dieser Frage hätten die etablierten Verbände entweder keine Position bezogen oder Positionen, die durch die Interessen der Großunternehmen bestimmt seien. “Speziell für kleine und mittelgroße Unternehmen der IKT-Branche fehlte ein schlagkräftiger Verband”, so Sommer.

Zum Start zählt der BIKT nach eigenen Angaben bereits fünf Verbände zu seinen Mitgliedern: den Berufsverband Selbständige in der Informatik (BVSI), die Kölner Internet Union (KIU), den Linux-Verband sowie die Automationsverbände patentverein.de und Open Source Automation Development Lab (OSADL).

Ziele des BIKT sind die Innovationsförderung, die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen der IKT-Branche sowie die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittelgroßer IKT-Unternehmen. Über reine Branchenthemen hinaus will sich der BIKT für mehr gesellschaftliche Verantwortung in der IKT-Branche engagieren.

Ein besonders Augenmerk legt der BIKT auf die Auseinandersetzung mit den Aspekten des Urheberrechts, des Patentrechts und anderer gewerblicher Schutzrechte. Anlässlich des aktuellen Revisionsverfahrens beim Europäischen Patentamt (EPA) zur Frage der Patentierbarkeit von Computerprogrammen hat der Verband eine Stellungnahme auf seiner Internetseite veröffentlicht, in der er sich gegen die Erteilung softwarebezogener Patente ausspricht.

Die Stellungnahme wurde vom Rechtsanwalt Rasmus Keller ausgearbeitet. Darin legt er dar, dass die Erteilung softwarebezogener Patente einen verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Verwertungsrechte von Software-Entwicklern darstelle. Die Erteilung derartiger Patente ist demnach grundsätzlich nicht zulässig.

Johannes Sommer
BIKT-Vorsitzender Johannes Sommer
Foto: BIKT

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