“Online-Videorekorder sind nicht in jedem Fall illegal”

Laut Bundesgerichtshof (BGH) dürfen TV-Sendungen nicht mehr durch internetbasierte Videorekorder aufgezeichnet werden. Das sieht der Geschäftsführer von Save.TV anders. Im Interview mit silicon.de erläutert Thomas Kutsch seinen Standpunkt.

silicon.de: Liegen gegen Sie auch noch andere Klagen von Fernsehsendern vor?

Kutsch: Nein. Es liegen keine weiteren Klagen vor. Save.TV-User können aus dem Programmangebot von 37 deutschen Hauptsendern auswählen, aufzeichnen und ansehen.

silicon.de: Gibt es einen Unterschied zwischen Shift.TV und ihrem Save.TV? Wenn ja, welchen?

Kutsch: Wie gesagt handelt es sich beim Verfahren Save.TV vs. RTL (Az. I ZR 175/07) um ein separates Verfahren, das auf Grund der inhaltlichen Nähe zusammen mit dem Shift.TV-Verfahren gegen mehrere private TV-Sender entschieden wurde. Unterschiede kann es in den technischen Aufzeichnungs- und Weiterleitungsverfahren geben. Bis zur rechtskräftigen Entscheidung erteilt Save.TV jedoch keine weiteren Auskünfte zu technischen Details seines oder anderer Online-Videorekorder.