Datenschutzgesetz: Tipps für Unternehmen

Am 1. September sind wichtige Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft getreten. Damit werden die Stellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten gestärkt und die Sanktionsmöglichkeiten der Datenschutzbehörden ausgebaut.

Verbindliche Policies einführen und umsetzen: Führen Sie Sicherheits-Richtlinien ein und setzen Sie diese unternehmensweit konsequent um. Eine solche Policy regelt beispielsweise auch die Nutzung privater Geräte wie MP3-Player und Handys im Netzwerk.

Vor Verkauf – Entsorgung prüfen: Entsorgen Sie ausgemusterte Endgeräte und beschädigte Festplatten sorgfältig. Sie können sonst schnell zu einer wahren Fundgrube für Hacker werden. Vorsicht ist auch beim Weiterverkauf gebrauchter Hardware geboten: Stellen Sie sicher, dass vorher wirklich alle Daten von der Festplatte gelöscht wurden.

Mitarbeiter schulen: Mitarbeiter sind oft die größte Gefahr für die IT-Sicherheit. Sorgen Sie dafür, dass alle Mitarbeiter mit den IT-Sicherheitsrichtlinien vertraut sind und auch verstehen, wieso diese umgesetzt werden müssen. Aufmerksame Mitarbeiter sind der beste Schutz für Ihr Netzwerk.

Software einsetzen: Setzen Sie auf eine adäquate Sicherheitssoftware, die ihr Netzwerk gegen Schadprogramme, Einbruchsversuche, unbefugte Zugriffe und andere Gefährdungen abschottet. Lassen Sie sich hierfür von Security-Fachhändlern beraten, die Ihren Bedarf einschätzen können.

Erst sichern, dann nutzen: Aktivieren Sie neue Endgeräte erst, wenn alle zuvor genannten Sicherheitseinstellungen vorgenommen wurden.