Gericht: Für Schaltverteiler – gegen Telekom

Im Streit um die Einrichtung von Schaltverteilern haben die Konkurrenten der Deutschen Telekom einen Etappensieg errungen. Der Branchenführer scheiterte vor dem Kölner Verwaltungsgericht mit einer Klage gegen die Verpflichtung, für die Wettbewerber Schaltverteiler einzurichten.

Im Frühjahr hatte die Bundesnetzagentur die Deutsche Telekom zur Einrichtung solcher Verteiler verpflichtet. Sie sollen sicher stellen, dass Konkurrenten ländliche Regionen besser mit schnellem Internet versorgt werden.

“Ich hoffe, dass die Deutsche Telekom die Schaltverteiler-Entscheidung der Bundesnetzagentur nunmehr unverzüglich und vollständig umsetzt”, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth.

Er appelliere an die Telekom, gemeinsam mit den Wettbewerbern den Ausbau bisher nicht oder zur unzureichend versorgter Gebiete mit schnellen Internetanschlüssen zügig voranzutreiben. So werde ein wichtiges Anliegen der Breitbandinitiative der Bundesregierung umgesetzt.

Der VATM (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten) begrüßte das Gerichtsurteil ebenfalls und sieht “eine wichtige Blockade der Telekom gelöst und die Rechtslage klar”. Nach Angaben des Verbands warten bereits zahlreiche Unternehmen auf den Startschuss, um mit den neuen Schaltverteilern loslegen zu können.

Im Hauptsacheverfahren will sich der Dax-Konzern weiter dafür einsetzen, dass sie nicht wie bisher auf einem Teil ihrer Kosten sitzen bleibt. Ein Telekom-Sprecher sagte, an der Auffassung des Konzerns habe sich nichts geändert. Da die Kosten nicht in voller Höhe erstattet würden, werde die Telekom zur Subvention von Wettbewerbern gezwungen. Weiterhin gelte aber, dass die Telekom bei einem konkreten Antrag auch einen Schaltverteiler aufstellen werde.