Kartellverfahren: Hat die Telekom ihre Marktmacht missbraucht?

Konkurrenten der Telekom hatten bei der Behörde eine Beschwerde eingelegt. Nun will das Kartellamt prüfen, ob der Vorwurf, dass die Telekom bestimmte Produkte unter den Kosten anbiete und damit Konkurrenten mit einer eigenen Breitbandinfrastruktur behindere, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung in der Donnerstagsausgabe berichtet.

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko), zu dem sich Anbieter mit eigenen Netzen zusammengeschlossen haben, kritisiert seit einigen Monaten die Kostenunterdeckung, die den Aufbau einer Leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur behindere. Auch die Bundesnetzagentur pflichtet dieser Argumentation bei und hält den Aufschlag ebenfalls nicht für ausreichend. Anders als die Kosten für IP BSA wird der Preis für WIA nicht von der Bundesnetzagentur kontrolliert. Die Agentur hatte die Monatsmiete zuletzt auf 18,32 Euro je Anschluss festgelegt.

Die Telekom hält jedoch den Preisabstand für angemessen und, so ein Telekom-Sprecher, das werde man auch der Kartellbehörde “umfassen darlegen”. Das Bundeskartellamt begründet den Auskunftsbeschluss mit den Worten: “Es besteht der Verdacht auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im Wege des Behinderungsmissbrauchs durch eine Preis-Kosten-Schere.”

Die Auswertung der Antworten werde voraussichtlich mehrere Monate in Anspruch nehmen, erst dann kann das Kartellamt über weitere Schritte entscheiden. Der Ausgang des Verfahrens sei zum jetzigen Zeitpunkt noch völlig offen. Es könnte sich also zu einem langwierigen Verfahren auswachsen, das den Telekom-Kurrenten wenig nutzt. Denn diese sind auf diesem sich schnell veränderndem Markt auf möglichst schnellen Rechtsschutz angewiesen.