Schaar beäugt ELENA

Ab dem 1. Januar 2010 sind Arbeitgeber verpflichtet, die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten an eine bei der Deutschen Rentenversicherung eingerichtete zentrale Speicherstelle zu melden. Von dem ELENA (Elektronischer Entgeltnachweis) genannten Verfahren verspricht sich die Bundesregierung eine Entlastung der Arbeitgeber.

Arbeitnehmer sollen sich in Zukunft nicht mehr an ihren Arbeitgeber wenden müssen, wenn sie einen Einkommensnachweis benötigen, weil sie eine staatliche Leistung beantragen, etwa Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe.

Laut Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, sind datenschutzrechtliche Bedenken angesichts dieser massenhaften Datenspeicherung jedoch noch nicht ausgeräumt. So hatte die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in einer Entschließung vom 6./7. November 2008 die Befürchtung geäußert, dass es sich hier um eine verfassungswidrige Datensammlung auf Vorrat handeln könne.

Peter Schaar
Peter Schaar
Foto: Bund

Schaar: “Die Einrichtung einer solchen Datei wirft schwerwiegende datenschutzrechtliche Fragen auf: Ist sie überhaupt angemessen? Können die Missbrauchsrisiken beherrscht werden? Wie kann verhindert werden, dass die umfangreichen Datenbestände, wenn sie erst einmal gespeichert sind, für andere Zwecke verwendet werden?”

Der Bundesbeauftragte wurde nach eigenen Angaben frühzeitig war über das Projekt informiert und konnte eine Reihe von Schutzvorkehrungen durchsetzen. Wenn sich der Gesetzgeber trotz datenschutzrechtlicher Bedenken für ein solches Verfahren entscheide, müsse ein möglichst hoher Datenschutzstandard gewährleistet werden. “Es bleibt aber immer die Frage, ob die Speicherung einer sehr großen Anzahl personenbezogener Daten in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzungsgrad steht.”

Schaar: “Ich werde ein wachsames Auge darauf haben, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.” So dürften nur diejenigen Daten erhoben werden, die für die Erstellung von Einkommensnachweisen wirklich erforderlich sind. Gut sei, dass die Regierung – wie es sich abzeichnet – der Forderung nachgekommen sei, den bei der Datenerfassung verwendeten Datensatz so zu verändern, dass keine Speicherung von Arbeitskampfdaten erfolgt (Streik, Aussperrung). Die Erfassung derartiger Angaben in einer zentralen Datei würde gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen und zudem die durch das Grundgesetz garantierte Koalitionsfreiheit in Frage stellen.