Gemauschel bei Urheberrechtspauschale auf PCs?

Künftig können Verbraucher für ihre Computer mehr zur Kasse gebeten werden. Denn ein in Windeseile gegründeter Bundesverband der Computerhersteller hat sich auf eine PC-Pauschale geeinigt. Damit soll ein seit Jahren schwelender Streit der PC-Hersteller mit den Verwertungsgesellschaften beendet sein. Möglicherweise ist diese Einigung aber auch erst der Anfang eines handfesten Wirtschaftsskandals.

Nun ist es allerdings so, dass im BCH wie es in einer Mitteilung heißt “unter anderem” die Hersteller Acer, Fujitsu, Hewlett-Packard, IBM, Medion, Samsung und Sony organisiert sind. Allerdings beschränkt sich die Zahl der Mitglieder dieses Verbands auf eben diese sieben Hersteller. Darunter sind zwar einige wichtige und ausschließlich große Hersteller, es sind aber beileibe nicht alle. Interessant ist auch der Zeitpunkt der Gründung dieses Verbandes. “Er hat sich Ende letzten Jahres gegründet, um gezielt die Interessen der PC-Anbieter in den urheberrechtlichen Verhandlungen vertreten zu können”, heißt es vom BCH.

Wie in einem Schreiben an die Mitglieder des Bitkom-Arbeitskreises ‘Urheberrechtliche Abgaben (URA)’ wurde der BCH etwa zeitgleich mit der Einigung mit der ZPÜ gegründet. Offenbar mit der Absicht, die zuvor vom Bitkom und der ZPÜ ausgehandelte Pauschale abzeichnen zu können. Das geht aus einer internen Mail des Arbeitskreises URA hervor, die silicon.de vorliegt. Demnach habe Bitkom-Geschäftsführer Rohleder in einer Mail vom 23. Dezember über die Gründung eines eigenen Verbandes informiert.

Aber der Reihe nach: Wie von Mitgliedern des Bitkom-AK URA zu hören ist, hat der zuständige Arbeitskreis die Pauschale, die jetzt vom BCH mit der ZPÜ vereinbart wurde, zuvor in einer Wahl aus verschiedenen Gründen abgelehnt. Kritiker sehen etwa die Frage, ob eine Abgabe auf PCs überhaupt zulässig ist, nach wie vor als offen an. Zudem sei die Abgabe deutlich zu hoch und unterscheide nicht zwischen Business- und Consumer-PCs. Unabhängige Gutachten, etwa von Bird&Bird sehen eine angemessene Urheberrechtsabgabe bei etwa einem Euro. Zudem müssten Hersteller unter Umständen einmal an die GEMA und dann ein zweites Mal an die ZPÜ Abgaben für einen CD-Brenner leisten. Davon wären hauptsächlich kleinere deutsche Hersteller betroffen, die meist CD- oder DVD-Brenner einbauen, für die der Hersteller des Bauteils bereits die Gebühr bezahlt hat. Diese Gebühr aber wird von der ZPÜ nur dann anerkannt, wenn der Hersteller direkt an die GEMA überweist. Das ist meist bei großen internationalen Importeuren der Fall.

Der Arbeitskreis hätte laut Satzung mit einer Zweidrittelmehrheit für das Paket stimmen müssen. Am 21. Dezember sei der Arbeitskreis darüber informiert worden, dass Bernhard Rohleder den Vertrag und Vergleich mit der ZPÜ entgegen dem Abstimmungsergebnis und entgegen der Satzung des Arbeitskreises dennoch unterzeichnen wolle.

BCH
Exklusive Veranstaltung: Lediglich sieben, allerdings große PC-Hersteller, zählt der Bundesverband der Computerhersteller, der an einem Bitkom-Gremium vorbei – kurz vor Weihnachten – eine Einigung mit den Verwertungsgesellschaften über die Urheberrechtsabgabe auf PCs schloss.
Screenshot: CBS Interactive