Kommt jetzt die Urheberrechtsabgabe auf den PC?

Ein Bundesverband von PC-Herstellern, der etwa so alt ist wie ein Abkommen mit den Verwertungsgesellschaften, hat sich auf eine Urheberrechtspauschale auf PCs geeinigt. Doch was bedeutet dieses Abkommen für die zahlreichen Hersteller, die nicht in dem Verband vertreten sind? silicon.de hat nachgefragt.

Auf die Frage, ob ein Abschluss durch den Bitkom nicht zielführender gewesen wäre, heißt es vom BCH: “Der Bitkom bietet seinen Mitgliedern unverbindlich an, die Rahmenbedingungen für Urheberrechtsabgaben zu verhandeln. In vielen anderen Fällen wird Bitkom auch in Zukunft auf Wunsch seiner Mitglieder Gesamtverträge mit den Verwertungsgesellschaften aushandeln. Der BCH kümmert sich lediglich um spezielle Belange der Computerhersteller und -importeure.”

Auch wenn es der BCH mit dem Abschluss besonders eilig hatte, ist man auch dort mit dem Kompromiss nicht voll und ganz glücklich. Der BCH will vielmehr generell weg von einer pauschalen Abgabe. Zitat: ” Langfristig müssen die Vergütungsmodelle unabhängig von den Geräten erfolgen. Eine Regelung ist dringend notwendig, bei der sich Musiker, Autoren oder andere die Nutzung ihrer Werke individuell vergüten lassen können. Pauschale Abgaben, die vor allem für Inhalte des Internets erhoben werden, sind nicht mehr zeitgemäß. Ein erster Schritt dazu sind die bereits vorhandenen digitalen Systeme zum Rechtemanagement. Letztendlich sollte es aber zu einem fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Urheber geistigen Eigentums und der Geräteindustrie kommen. Abgaben einseitig zum Nachteil der Industrie, die ihre Kosten auf den Verbraucher umlegen muss, sind jedoch nicht zielführend.”

Auch wenn “Bundesverband” im Namen des Verbandes den Eindruck erweckt, dass hier für die gesamte deutsche Branche gesprochen wird, ist der BCH von diesem Anspruch dennoch recht weit entfernt.

Von Dell heißt es dazu: ” Die Vereinbarung als solche ist in unseren Augen ein schmerzhafter Kompromiss. Grundsätzlich ist zu sagen, dass wir die Tarife, wie sie ab 2008 vereinbart wurden, für deutlich überhöht erachten.”

Der Hersteller will nun das weitere Vorgehen in Bezug auf diese Einigung prüfen und schließt auch einen möglichen Beitritt zum BCH nicht aus. Andere Hersteller wie etwa Asus oder Toshiba haben sich bislang zu dem Abkommen noch nicht geäußert. Zunächst müsse intern über das weitere Vorgehen abgestimmt werden, bekommt man auf Anfrage zu hören.

Davon, dass man sich “über die Regelung der urheberrechtlichen Abgabepflicht für PCs in Deutschland für die Jahre 2002-2010 geeinigt” hat, wie der BCH mitteilt, kann derzeit also noch keine Rede sein.