Brauchen wir jetzt Cyber-Cops?

Löscht ein Mitarbeiter Daten wie etwa Termine, kann das eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das Gesetz zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung am Dienstag für nichtig erklärt hat, bahnt sich in der schwarz-gelben Koalition neuer Streit an.

Die EU-Kommission hat positiv auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Datenvorratsspeicherung reagiert. “Die Europäische Kommission begrüßt das Urteil, denn es steht in keinem Widerspruch zur EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung”, sagte die EU-Kommissarin für Innere Angelegenheiten, Cecilia Malmström, gegenüber dem “Hamburger Abendblatt”. Das Urteil unterscheide sehr deutlich zwischen der Richtlinie und dem, was durch den Gesetzgeber der einzelnen Mitgliedstaaten selbst geregelt werden könne.

Auch der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. begrüßt das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung. “Mit dem Urteil leistet das Bundesverfassungsgericht einen wichtigen Beitrag zur Rechtssicherheit der Internet-Provider. Es hat insbesondere deutlich gemacht, dass derart weitgehende und für die Wirtschaft kostenintensive Eingriffe nicht immer mit dem Argument der Terrorismusbekämpfung gerechtfertigt werden können. Das Ende des Generalverdachts gegen alle Bürger begrüßen wir ausdrücklich”, sagte BVDW-Vizepräsidenten Matthias Ehrlich.

Inzwischen haben die Telekommunikationskonzerne mit der Löschung der riesigen Datenmengen begonnen. Ein Sprecher der Deutschen Telekom sagte auf Anfrage der Nachrichtenagentur DAPD am Mittwoch: “Wir haben den Prozess gestartet.” Allein bei der Deutschen Telekom müssten 19 Terabyte an Daten vernichtet werden. Um sich das besser vorzustellen: das entspricht 4,85 Milliarden DinA4-Seiten. Auch Vodafone habe bereits mit der umfangreichen Löschung der gespeicherten Daten begonnen. Dabei betonten beide Unternehmen, dass die Daten so gelöscht werden, dass sie nicht mehr wiederherstellbar sind.