Aigner: Appell gegen Street View

Die Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner knüpft den deutschen Start von Google Street View an Bedingungen. In einem Interview ruft sie nun die Bürger auf, ihre Einspruchsrechte gegen die digitale Erfassung geltend zu machen.

Deutschland zählt schon jetzt zur Weltspitze bei den Löschanträgen. Nach Aigners Apell, bei Google Widerspruch gegen die Digitalisierung einzulegen, könnte Deutschland Brasilien vom ersten Platz verdrängen.

Nur Brasilien lässt öfter als Deutschland Einträge aus Street View löschen. China ist in dieser Wertung nicht aufgeführt. Quelle: Google.
Nur Brasilien lässt öfter als Deutschland Einträge aus Google-Seiten löschen. China ist in dieser Wertung nicht vertreten. In dieser Grafik sind Datenabfragen regional aufgeführt. Quelle: Google

Datenschutzrechtlich ist Street View mit der Sammelwut so genannter Auskunfteien zu vergleichen. Von Diensten wie etwa der Schufa werden bestimmte Informationen über Bürger mit anderen Daten verknüpft, um zum Beispiel die Kreditwürdigkeit einer Person feststellen zu können. Seit dem ersten April dieses Jahres müssen diese Auskunfteien jedem Bürger auf Anfrage mitteilen, welche Informationen gespeichert sind.

In beiden Fällen wird mit Informationen über Menschen und Bürgern Geld verdient. In beiden Fällen stößt die Politik offenbar an Grenzen und muss den Bürger auffordern, seine Rechte selbst vor diesen Organisationen geltend zu machen. Ob die Anfrage beziehungsweise im Fall Street View der Antrag auf Löschung die politisch beste Option in diesen Fällen ist, steht dahin. Es würde das Vertrauen der Bürger in Google jedoch sicherlich stärken, wenn sie die Möglichkeit hätten, auch bei Google anfragen zu können, welche Informationen über sie auf welchen Servern in welchen Ländern gespeichert sind, und wofür diese Informationen genutzt werden.

Bis ein entsprechendes Gesetz verabschiedet ist, muss Google andere Wege gehen. Aigner fordert, dass Google die Zusage einhalten müsse, sämtliche Widersprüche zu berücksichtigen, und Passanten, Häuser, Hausnummern sowie Autokennzeichen unkenntlich zu machen. “Vorher darf der Dienst für Deutschland nicht ans Netz gehen”, schließt Aigner.