Großunternehmen sparen beim Datenschutz

Datenschutz ist in fast jedem zweiten deutschen Großunternehmen noch immer ein Randthema. Das geht aus einer TNS-Emnid-Umfrage für die Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) hervor. Befragt wurden 230 Datenschutzbeauftragte der 1000 größten deutschen Unternehmen.

Die von den Betrieben abgestellten Datenschutzbeauftragten haben demnach häufig zu wenig Zeit und Personal zur Verfügung, sind oft unzureichend informiert und werden zu selten von Vorstand oder Geschäftsführung konsultiert. “Trotz der Datenskandale der vergangenen Monate nehmen viele Unternehmen den Datenschutz noch immer nicht ernst”, sagt Birthe Görtz, Partnerin bei PwC und Expertin für Datenschutz.

Datenschutz ist in vielen Unternehmen ein Thema unter ferner liefen. Das zeigt die Tatsache, dass sich nur jedes fünfte Unternehmen einen Vollzeit-Datenschutzbeauftragten leistet. Selbst in Großunternehmen mit mehr als 10.000 Beschäftigten hat der Datenschutzbeauftragte in der Regel höchstens eine Halbtagsstelle.

Auch auf zusätzliche Helfer müssen die Datenschützer oft verzichten. In jedem dritten Unternehmen ist der Datenschutzbeauftragte auf sich allein gestellt. Im Durchschnitt der Unternehmen verfügen die Datenschutzbeauftragten zwar über 1,6 Vollzeitmitarbeiter, doch die Spannbreite ist groß. So stehen einem Viertel der Befragten sechs und mehr Mitarbeiter zur Seite. In jeder fünften Firma ist der Datenschutzbeauftragte aber auf sich allein gestellt.

“Diese Unternehmen gehen ein erhebliches Risiko ein, denn das Bundesdatenschutzgesetz schreibt vor, dass die Geschäftsleitung den Datenschutzbeauftragten mit den erforderlichen Ressourcen ausstattet. Davon kann keine Rede sein, wenn ein einziger Datenschützer einen Betrieb mit mehreren tausend Mitarbeitern überwachen soll”, so Görtz.

Wenig Interesse an regelmäßiger Berichterstattung

Auch bei der Einbindung der Datenschutzbeauftragten in die betriebliche Planung und Organisation bestehen erhebliche Mängel. So glaubt jeder dritte Befragte, dass er bei schwerwiegenden Datenschutzverletzungen “nicht immer” zeitnah informiert wird. Zudem berichtet der Datenschutzbeauftragte zwar in der Regel direkt dem Vorstand oder der Geschäftsführung. Die Unterrichtung erfolgt bei der Hälfte der Unternehmen einmal pro Jahr. Bei jedem vierten Unternehmen gibt es jedoch keine regelmäßige Berichterstattung. “Offenbar haben viele Unternehmen nur deswegen einen Datenschutzbeauftragten, weil der Gesetzgeber das vorschreibt”, kritisiert Görtz.