Piraten wollen Tauss loswerden

Nach dem Urteil: Piratenpartei sieht den ehemaligen SPD-Abgeordneten einer “öffentlichen Vorverurteilung” ausgesetzt, will ihn aber dennoch los werden.

Kommentar – Das Landgericht Karlsruhe hat den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss wegen Besitzes von Kinderpornografie zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. 260 Bilder und 40 einschlägige Videos waren auf seinem Handy gefunden worden. Tauss rechtfertigte das Material mit einer Recherche zum Thema, einer Argumentation, der das Gericht nicht folgen wollte. Die Berichte dazu sind Legion, eine genaue Prozessbeobachtung wurde nicht zuletzt von Rainer Kaufmann auf bruchsal.org betrieben.

Umgehend meldete sich die Piratenpartei zu Wort, für die Tauss zuletzt im Bundestag saß. Sie erklärte, dass das Verfahren “nach Ansicht der Piratenpartei unter dem schlechten Zeichen öffentlicher Vorverurteilung stand”. Weiter sagte Wolfgang Dudda, Beisitzer im Bundesvorstand, dass man “allen Grund habe, darauf vertrauen zu können, dass Jörg Tauss nun auch die richtige Entscheidung für sich und die Piratenpartei treffen wird, soweit es um seine weitere politische Zukunft geht”.

Was war das denn? Wie sein Kollege Jan Dörrenhaus auf Twitter wenig später richtig erkannte, handelt es sich dabei um nichts anderes als den Versuch, Tauss zum Ausscheiden aus der Partei zu bewegen. “Nennt das Kind doch beim Namen. Die Pressemitteilung legt Tauss verklausuliert den Austritt nahe.” Nunja, eher offen denn verklausuliert, würde der unvoreingenommene Beobachter meinen. Weiter analysiert der ehemalige Kandidat für die NRW-Wahl: “Jetzt gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten, was passieren kann. Tauss geht in Berufung, oder er tritt proaktiv aus.” “Proaktiv” kann in dem Fall nur heißen: “bevor wir ihn rausschmeißen”.

Daran zeigt sich, dass die Piraten auf dem besten Wege zu einer “etablierten” Partei sind. Einerseits fordert man das Festhalten an der rechtsstaatlich zwingenden Unschuldsvermutung, andererseits bemängelt man, dass man sich des “üblen Vorwurfs” erwehren müsse, eine “Kinderschänderpartei zu sein”. Und diesem Hautgout könne man nur – verklausuliert oder offen – durch den Austritt von Tauss entgegenwirken.

Durch die Verweise auf die angeblich “rechtsstaatlich fragwürdige Pressearbeit der Staatsanwaltschaft”, die “kein Ruhmesblatt für die demokratische Kultur” sei, macht man zudem einen Nebenkriegsschauplatz auf, der vom eigentlichen Problem ablenken soll. Besser noch, man macht gleich mehrere Nebenkriegsschauplätze auf: “Zum Teil konnte man im zeitlichen Verlauf der Ermittlungen den Eindruck gewinnen, bei dem Verfahren sei es weniger um die Aufklärung eines Strafvorwurfs gegangen als um die justizielle Begleitmusik für ein politisches Projekt, das ein Zensur-Instrumentarium schaffen und die Freiheitsrechte für alle Bürger einschränken sollte. Das gilt umso mehr, da die Zugangssperre gegenüber Netzinhalten von Betroffenen und Experten als sinn- und erfolglos angesehen wird”, so die Bundespressestelle der Piratenpartei Deutschland.

Eigentlich geht es um die Frage: Wie gehen die Piraten mit einem verurteilten Kinderschänder um? Daraus macht die Partei einen Angriff auf die “Freiheitsrechte aller Bürger”. Die Frage zum Umgang mit Jörg Tauss hätte man sich aber stellen sollen, bevor man ihn ins Boot geholt hat. Ihm nun die Planke zu weisen, ist zumindest – um im Jargon der Partei zu bleiben – “fragwürdig”. Gleichzeitig ist sie verständlich. Man möchte heute kein Pirat sein.