Nokia muss Fördermittel nicht zurückzahlen

Der finnische Handyhersteller Nokia darf trotz der Schließung des Bochumer Standorts im Sommer 2008 die Fördermittel des Bundes behalten. Das entschied am Donnerstag das Verwaltungsgericht Köln (Urteil vom 10. Juni, Az. 16 K 5313/08).

Das Gericht gibt damit einer Klage von Nokia gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung in Bonn, statt. Den angefochtenen Rückforderungsbescheid des Ministeriums über einen Betrag von circa 1,3 Millionen Euro hob das Gericht auf.

Die Fördermittel hatte der Bund 2004 für ein Forschungsprojekt des Nokia Research Center in Bochum bewilligt. Ziel des Vorhabens war die Weiterentwicklung der Mobiltelefone zu mobilen Multi-Media-Anwendungen. Die Rückforderung begründete das Ministerium damit, dass Teil des geförderten Vorhabens nach Abschluss der Projektphase auch eine mehrjährige Verwertungsphase in Bochum sei. Nach der Schließung des Standorts werde der Förderungszweck verfehlt. Dieser Argumentation folgte das Gericht jedoch nicht: Nokia habe die erhaltenen Fördergelder nicht zweckwidrig verwendet, urteilten die Richter. Denn dem Förderbescheid aus dem Jahr 2004 sei weder ausdrücklich noch durch Auslegung eine Verpflichtung des Unternehmens zu entnehmen, ihr Forschungszentrum am Standort Bochum über den Sommer 2008 hinaus zu erhalten.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann der Bund binnen eines Monats Berufung einlegen. Der Fall würde dann vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster nochmals verhandelt. Auch die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hatte nach Ankündigung der Standortschließung in Bochum Fördergelder zurückgefordert. Ursprünglich sollte Nokia 60 Millionen Euro Entschädigung zahlen, was der finnische Handyhersteller aber ablehnte. Schließlich einigten sich beide Parteien auf einen Vergleich.