5000 Euro Strafe für Upload einer Auto-Software

Wer über eine P2P-Tauschbörse eine spezielle KZF-Software bereit stellt, muss mit einer saftigen Geldstrafe rechnen. In einem aktuellen Fall verurteilte das Landgericht Köln jetzt einen Internetnutzer zu einer Geldstrafe von rund 5000 Euro.

Im Mittelpunkt des Gerichtsverfahrens stand eine Software zur KFZ-Funktionsanalyse. Ein Internetnutzer hatte diese mittels Filesharing in einer P2P-Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht.

Der Hersteller der Lösung zog deshalb vor Gericht und verlangte von dem Angeklagten neben den Abmahnkosten auch die Lizenzkosten in Höhe von 5001 Euro. Der Betroffene hielt die Höhe jedoch für nicht angemessen.

Die Richter folgten jedoch in ihrem Urteil (LG Köln, Urt. v. 13.01.2010 – Az.: 28 O 603/09) der Argumentation des Softwareherstellers. Ihm stünden aufgrund des urheberrechtswidrigen Uploads die Abmahnkosten in voller Höhe zu. Dies werde auch dadurch unterstützt, dass der Angeklagte behauptet hatte, die Datei habe sich nicht auf seinem Rechner befunden. Diese Aussage stellte sich später als falsch heraus.

Auch die Lizenzkosten von 5001 Euro habe der Angeklagte zu zahlen. Der Softwarehersteller hatte im Vorfeld nachweisen können, dass er die Lizenzen im Schnitt zu diesem Preis vertreibt. Das Gericht hielt diesen Betrag deshalb für angemessen und ausreichend.