Streit um Amazon Cloud Drive

Kaum hat Amazon seine Online-Festplatte namens Amazon Cloud Drive auf den Markt gebracht, schon gibt es Streit. US-Plattenfirmen zeigten sich verärgert. Sie kritisieren, Amazons Online-Schließfach werde nicht von den aktuellen Lizenzen abgedeckt, es sei auch nicht über neue Lizenzen verhandelt worden.

Amazon umgeht das Problem nach eigener Aussage, weil Nutzer ihre Songs auf ‘Cloud Drive’ nur hochladen, wie sie es auch bei einer externen Festplatte oder einem Backup-Dienst in der Cloud machen würden. “Wir brauchen keine Lizenz, um Musik zu speichern”, sagte Craig Pape, Direktor für Musik bei Amazon, gegenüber der New York Times (NYT).

Nach Informationen der Zeitung halten viele Musikexperten das Musik-Schließfach in der Cloud für eine rechtliche Grauzone. Manche Firmen, die Nutzer Songs hochladen und andernorts anhören lassen, hätten mit keinerlei Problemen seitens der Musiklabels zu kämpfen gehabt. Andere – etwa MP3tunes – seien stattdessen verklagt worden. Ein weiteres Problem: Internetunternehmen hätten keine Möglichkeit, herauszufinden, welche der hochgeladenen Musikstücke legal oder illegal erworben wurden.

Amazon bietet Cloud Drive seit dem 29. März an. Anwender können dort Dokumente, Bilder, Videos und Musik speichern. Lieder lassen sich auf PC, Mac oder Android-Geräte streamen. Der Cloud Player für Android steht zum Start allerdings nur Nutzern aus den USA zur Verfügung.

“Unsere Kunden haben uns gesagt, dass sie Musik nicht auf Arbeitsrechner oder Mobiltelefone herunterladen wollen, weil es aufwändig sei, die Stücke anschließend auf andere Geräte zu übertragen”, sagt Bill Carr, Vice President für Filme und Musik bei Amazon. “Nun können sie Musik zu Hause, bei der Arbeit oder unterwegs auf Amazon MP3 kaufen, in der Cloud speichern und von überall abspielen.

Besitzer eines Amazon-Kontos erhalten automatisch 5 GByte Online-Speicher. Beim Kauf eines Albums von Amazon MP3 wird der Speicherplatz für ein Jahr auf 20 GByte aufgestockt. Zudem belasten Musikdownloads aus Amazons Shop, die direkt im Cloud Drive abgelegt werden, nicht das verfügbare Speichervolumen.

Bild-, Musik- und Videodateien müssen in keinem bestimmten Format vorliegen, um sie in Originalqualität zu Cloud Drive hochzuladen. Allerdings gibt der Cloud Player nur MP3- und AAC-Dateien wieder. Anwender können einzelne Songs, Künstler, Alben oder Wiedergabe-Listen auswählen, wenn sie nicht direkt ihre komplette Musiksammlung in der Amazon-Cloud speichern wollen.

Die Desktop-Version von Cloud Player läuft direkt im Browser. Sie unterstützt Internet Explorer, Firefox, Safari und Chrome. Kunden von Amazon MP3 können auch weiterhin iTunes oder Windows Media Player verwenden, um Musik auf iPod oder andere Geräte zu übertragen.

Die mobile Version des Cloud Player hat Amazon in seine Amazon-MP3-App für Android integriert. Mit ihm lassen sich sowohl online als auch lokal gespeicherte Lieder abspielen. Nutzer können nach Künstler, Album oder Song suchen, Wiedergabelisten erstellen und Titel aus dem Cloud Drive herunterladen.

Der Online-Speicher lässt sich gegen Gebühr in sechs Stufen auf bis zu 1000 GByte erweitern. Dafür verlangt Amazon pro Jahr analog zur Gigabyte-Zahl 20, 50, 100, 200, 500 oder 1000 Dollar.

Konkurrenten wie Google oder Spotify mussten den Launch ihrer Musikangebote in der Cloud schon des Öfteren nach hinten verschieben. Erst am 25. März hat Google mit internen Tests für ‘Google Music’ begonnen. Bei Spotify hatte es schon Ende Oktober 2010 geheißen, man stehe vor einem Vertragsabschluss mit den vier größten US-Musikfirmen. Gestartet ist der Dienst noch immer nicht.