HTC: Verkaufsverbot ohne Auswirkungen in Deutschland

Ein seit Freitag möglicherweise wirksames Verkaufsverbot gegen HTC-Handys in Deutschland, das der Patent-Verwerter IPCom bereits 2009 erwirkt hat, sei “ohne Auswirkungen”, wie HTC mitteilt. Branchen-Beobachter hingegen bleiben skeptisch.

Das Ende der vergangenen Woche war für HTC kein gutes. So hatte der Handy-Hersteller HTC am Freitag überraschend eine Berufung gegen ein Urteil von 2009 zurückgezogen, das dem Unternehmen den Verkauf von Handys in Deutschland untersagen würde. Eigentlich sollte der Fall heute verhandelt werden.

Auch der Patent-Experte Florian Müller sah noch am Wochenende kaum Möglichkeiten für HTC, das Verkaufsverbot endgültig abzuwenden. Für ihn ist der Rückzug der Berufung der einstweiligen Verfügung durch HTC ein “verzweifelter Akt”.

Doch jetzt meldet sich HTC zu Wort. Das Verkaufsverbot entbehre einer Grundlage, heißt es. Denn HTC habe nach einem Urteil wegen eines verletzten IPCom-Patentes jetzt die “Integration der UMTS-Standards modifiziert”.

Am Montag erklärte der in Taiwan ansässige Hersteller: “Selbst in dem unwahrscheinlichen Fall, dass das Mannheimer Gericht erneut eine einstweilige Verfügung verhängt, wird das keine Auswirkungen auf den Verkauf von HTC-Smartphones in Deutschland haben.”

Bei dem fraglichen Patent geht es um eine Technologie, die Verbindungen nach deren Wichtigkeit in Gruppen priorisiert. Laut IPCom sei das Patent EP 1186189 “standard-essentiell” und könne nicht ohne weiteres umgangen werden. Parallel führt IPCom in der gleichen Frage auch ein Verfahren gegen den finnischen Hersteller Nokia.

HTC wähnt sich rechtlich in Sicherheit, weil das Bundespatentgericht inzwischen das IPCom-Patent für nichtig erklärt hat, daher habe man auch die Berufung zurückgezogen. Weil aber gegen das Urteil Berufung eingelegt wurde, hält das Pullacher Unternehmen IPCom das Schutzrecht weiterhin für intakt.

Zudem erklärt HTC, dass die ursprüngliche einstweilige Verfügung lediglich ein HTC-Telefon betroffen habe, das aber aktuell in Deutschland nicht mehr verkauft werde. IPCom hält dagegen, dass von der einstweiligen Verfügung, die innerhalb weniger Wochen in Kraft treten könne, sämtliche Smartphones betroffen sind, die die fragliche Technologie nutzen. IPCom erhählt in dieser Frage Unterstützung von Patentexperte Müller, der HTCs Darstellung “für schlichtweg unglaublich” hält. Denn es widerspreche nicht nur dem Urteilstext, sondern auch der eigenen Interpretation des Urteils durch HTC im Jahre 2009, wie aus einer Mitteilung an die taiwanesische Börsenaufsicht hervorgeht.

Von IPCom heißt es außerdem, dass HTC kein angemessenes Angebot für die Nutzung des Patents gemacht hat. IPCom hatte im Jahr 2007 von dem Elektrokonzern Bosch sämtliche Mobilfunkpatente übernommen. Bosch war neben anderen Unternehmen maßgeblich an der Entwicklung des Mobilfunkstandards UMTS beteiligt.