Samsung punktet gegen Apple in USA

Samsung darf in den USA weiterhin Smartphones und Tablets verkaufen. Apple konnte sich mit einem Verkaufsverbot vor Gericht nicht durchsetzen.

Den Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die Samsung-Smartphones Galaxy S 4G, Infuse 4G, Droid Charge und das Tablet Galaxy Tab 10.1 von Apple hat ein US-Gericht jetzt abgelehnt. Die Geräte dürfen weiter in den USA angeboten werden. Die Richterin Lucy Koh vertritt die Ansicht, dass die Patentverletzungen kein Verkaufsverbot rechtfertigt. Zudem würden durch das Verbot andere Elektronikhersteller übermäßig profitieren. Samsung müsste aber dafür den Preis bezahlen.

Samsung wertet das Urteil als Bestätigung dafür, dass Apples Argumente ohne Grundlage sind. “Insbesondere hat das Gericht erkannt, dass Samsung erhebliche Zweifel an der Gültigkeit bestimmter Design-Patente von Apple aufgeworfen hat. Wir sind zuversichtlich, dass wir die Eigenständigkeiten von Samsungs Mobilgeräten herausarbeiten können, wenn die Klage im nächsten Jahr verhandelt wird”, zitiert der Branchendienst PCMag Samsung.

Zudem habe die Richterin einige der von Apple erhobenen Ansprüche zurückgewiesen. Details wie die Größe eines tragbaren Geräts, ein Bildschirm, der einen großen Teil der Frontseite eines Smartphones einnehme sowie ein Lautsprecher am oberen Rand der Vorderseite seien nicht unbedingt ästhetische Eigenschaften, sondern sinnvolle Funktionen, die auch bei Mobiltelefonen von Apples Konkurrenten legal seien.

Apple und Samsung streiten weltweit und seit einigen Monaten, ob die Smartphones und Tablets der Koreaner zu viele Anleihen von Apples iPhone und iPad nehmen. Im April startete Apple mit einer Klage bei einem Bezirksgericht in Kalifornien den Streit. Inzwischen kontert Samsung mit mehreren Gegenklagen. Inzwischen beschäftigt der Konflikt Gerichte in Australien, den Niederladen, Deutschland, Japan, Südkorea, Frankreich und Italien.

Die zuständige Richterin hat jedoch nicht alle Ansprüche von Apple zurückgewiesen. Daher hat Apple nach wie vor die Chance, die eigenen Interessen durchzusetzen. Die Hauptverhandlung beginnt am 30. Juli 2012. Bis dahin könnte Samsung die Geräte noch so überarbeiten, dass sie Apples Forderungen zu umgehen. Diese Strategie verfolgt das Unternehmen in Deutschland bereits mit dem Galaxy Tab 10.1N. Auf Antrag von Apple wird sich am 22. Dezember ein Gericht in Düsseldorf mit dem Thema befassen. Laut Samsung ändert das nichts daran, dass das Tablet zunächst weiter verkauft wird.

Der Patentaktivist Florian Müller wertet Apples Scheitern, dahingehend, dass Apple sich nicht ausschließlich auf Design-Muster konzentrieren sollte. Apple sollte sich vielmehr auf “solide technische Patente” konzentrieren. Denn über Design-Patente habe Samsung stets die Möglichkeit einen Kompromiss zu finden, der in den Augen der Kunden immer noch attraktiv genug ist, sich aber dennoch so weit von Apples Vorlagen unterscheidet, dass der koreanische Hersteller nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommt.

Auch an dem Galaxy Tab 10.1N stößt sich Apple. Quelle: Samsung
Auch an dem Galaxy Tab 10.1N stößt sich Apple. Quelle: Samsung