Apple, Samsung und die unendliche Geschmacksfrage

Auch kurz vor Weihnachten beschäftigt der Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung die Gerichte. So wird seit dieser Woche vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf darüber beraten, ob das überarbeitete Samsung Galaxy Tab 10.1 in Deutschland verkauft werden darf oder nicht. In Australien wird inzwischen über die Etuis von Samsung-Tablets verhandelt.

Zunächst nach Deutschland: Hier hatte im September eine Urteil des Landgerichts Düsseldorf für Aufsehen gesorgt, wonach das Design des ursprünglichen Samsung Galaxy Tab 10.1 gegen “Geschmacksmuster” von Apple verstoße. Die Folge war ein zwischenzeitliches Verkaufsverbot für Deutschland, auf der IFA in Berlin verschwand das Galaxy Tab 10.1 vom Samsung-Stand.

In der Folge überarbeitete der koreanische Hersteller das Gerät und brachte es unter dem Namen Galaxy Tab 10.1N Ende November erneut auf den deutschen Markt. An der Ausstattung hatte sich nichts geändert, optisch hatte Samsung einige kleinere Veränderungen vorgenommen. Dies gehe Apple nicht weit genug, der US-Konzern ist deshalb nun erneut vor Gericht gezogen. Der Fall beschäftigt inzwischen das Oberlandesgericht Düsseldorf – es wird an diesem Donnerstag über einen Verbotsantrag für das Galaxy Tab 10.1N verhandelt. Eine endgültige Entscheidung wird für den 31. Januar erwartet.

In Australien geht Apple unterdessen gegen Samsungs Design für Smartphone- und Tablet-Hüllen vor. Auch diese verletzen nach einem Bericht von BusinessWeek angeblich Patente und Geschmacksmuster von Apple. Nach Auskunft von Samsung-Anwältin Katrina Howard sollen die Hüllen mindestens zehn Apple-Patente verletzen.

Auch in Australien schwelt der Konflikt zwischen den beiden Konzernen seit Monaten: Mitte Dezember hatte der australische High Court das Verkaufsverbot für Samsungs Galaxy Tab 10.1 endgültig aufgehoben. Er wies Apples Berufungsantrag ab. Damit dürfen die Koreaner ihr Android-Tablet endgültig in Australien auf den Markt bringen.