Neue Spielregeln für User Generated Content?

Die Zeit der lediglich passiven Nutzung des Internets neigt sich dem Ende zu. Mehr und mehr treten Nutzer im Web 2.0 als aktive Produzenten denn als bloße Konsumenten vorgefertigter Inhalte auf. Die Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen hingegen verläuft noch schleppend.

Im Rahmen einer Vorbereitung von EU-Rechtsakten zur Harmonisierung und Modernisierung des Urheberrechts hat sich auch die Europäische Kommission mit dieser Problematik beschäftigt.

In einer Mitteilung an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie den Ausschuss der Regionen kommt die Kommission zu dem Schluss, dass derzeit keine zufriedenstellende Lösung besteht, welche Online-Nutzern die Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte in eigenen Werken ermöglicht.

Diese Einsicht betrifft insbesondere die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke für eigene Veröffentlichungen, die von Usern zum Beispiel bei Facebook, in Blogs, Foren, Wikipedia oder auf anderen Webseiten hochgeladen werden (sog. User Generated Content).

Es geht dabei um Inhalte, die nicht von den Betreibern einer Webseite verfügbar gemacht werden, sondern durch die Nutzer selbst. Diese Inhalte wie Texte, Bilder oder Videos sind mit nur wenigen Klicks hochgeladen und damit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Bei den Inhalten, die ein gewisses Maß an Eigenkreativität erfordern, wird auch vielfach auf geschützte Inhalte zurückgegriffen.

Paradebeispiel ist das selbstgedrehte Video eines Coversongs, welches bei Youtube hochgeladen wird. Doch auch die Verwendung und Montage von geschützten Online-Artikeln auf dem eigenen Facebook-Profil ist problematisch. Ohne eine entsprechende Genehmigung des Berechtigten kann der Nutzer abgemahnt werden, was hohe Kosten nach sich zieht.

Als besonders schützenswert erachtete die Kommission den “Amateur-Nutzer”, der keine gewerblichen Zwecken betreibt, sondern sich durch Hochstellen von Fotos und Texten einer neuen Ausdrucksform seiner Persönlichkeit bedient.

Nach der Vorstellung der Kommission soll der Nutzer dabei die Rolle eines “verantwortungsvollen Mittlers” zwischen den Rechteinhabern und den Endnutzern einnehmen.

Neben der Forderung nach einem erleichterten und transparenten Genehmigungsverfahren, welches eine Legalisierung des Uploads bewirken würde, soll auch die Frage nach einem angemessenen Finanzierungssystem erneut betrachtet werden.

Die Konsultation der verschiedenen Interessengruppen ist für das zweite Halbjahr 2012 geplant.

Hier der Ausschnitt aus der Mitteilung der EU-Kommission:

“Nutzergenerierte Inhalte

Angesichts der raschen Entwicklung sozialer Netze und Websites sozialer Medien, die auf die Schaffung von Online-Inhalten und das Hochladen dieser Inhalte durch die Endnutzer angewiesen sind (Blogs, Podcasts, Posts, Wikis, Mash-ups, Datei- und Video-Sharing), wird besondere Aufmerksamkeit möglichen Konzepten für die Behandlung so genannter von Nutzern geschaffener oder generierter Inhalte (UGC) gelten[23]. In Einklang mit ihrem allgemeinen Ansatz plädiert die Kommission für eine verantwortungsvolle Nutzung, wobei gleichzeitig zu gewährleisten ist, dass die Nutzer alle Vorteile aus den neuen interaktiven Online-Diensten ziehen können.

Dabei zeigt sich immer deutlicher, dass Lösungen gefunden werden müssen, die Endnutzern die Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte von Dritten in ihren eigenen Werken erleichtern und diese Verwendung für sie erschwinglich machen. Nutzer, die urheberrechtlich geschütztes Material in ihre eigenen Werke einbeziehen, die ins Internet hochgeladen werden, sind auf ein einfaches und effizientes Genehmigungssystem angewiesen. Das gilt besonders für “Amateur”-Nutzer, deren UGC nicht für gewerbliche Zwecke erstellt werden, denen jedoch Verfahren wegen Verstößen gegen Vorschriften drohen, wenn sie Material ohne die Zustimmung des Rechteinhabers hochladen. Die Zeit ist jetzt reif dafür, dass die Stärken des Urheberrechts so genutzt werden, dass es als verantwortlicher Mittler zwischen den Rechteinhabern und den Nutzern von Inhalten fungieren kann.

Die Kommission wird sich weiter mit dieser Frage befassen, auch über Kontakte zu allen Betroffenen, insbesondere im Rahmen des oben genannten Dialogs mit den Interessengruppen, um zu einer ausgewogenen Lösung zwischen den Rechten der Schöpfer von Inhalten und der Notwendigkeit der Berücksichtigung neuer Ausdrucksformen zu gelangen.”