Per Foto: Banküberweisung mit dem Smartphone

Die Deutsche Bank hat gemeinsam mit dem Finanzsoftware-Entwickler GFT den Prototyp einer App vorgestellt, die mobile Bankgeschäfte revolutionieren könnte. Im Prinzip geht es darum, dass Überweisungen mit einer Smartphone-Kamera fotografiert werden und anschließend in die Online-Banking-Anwendung der Bank übertragen werden.

Der Prototyp der App läuft auf dem iPhone. Von Seiten der Deutschen Bank heißt es jedoch, dass man sich weder auf ein Betriebssystem noch auf einen Hersteller festlegen werde. Kunden wollten heute Wahlfreiheit. Umgekehrt erklärte GFT-Manager Bernd-Josef Kohl, dass auch andere Banken aus Deutschland bereits Interesse an der App gezeigt hätten.

Die App wird voraussichtlich noch im Laufe des Jahres Teil der Anwendung für das mobile Onlinebanking der Deutschen Bank. Für eine Transaktion, wählen Nutzer die App aus und richten die Kamera ihres Smartphones auf den Überweisungsträger. Um eine korrekte Erfassung zu gewährleisten, müssen rot umrandete Felder mit den entsprechenden Bereichen im Überweisungsformular zur Deckung gebracht werden. Nach dem Druck auf den Auslöser liest eine OCR-Software die Daten aus. In einer Übersichtsansicht bestätigt der Nutzer anschließend, dass die Daten korrekt sind. Durch die Bestätigung wechselt er zum Onlinebanking und schließt den Vorgang dort durch Eingabe einer TAN ab.

Bei der Deutschen Bank geht man davon aus, dass zwischen 20 und 30 Prozent der Transaktionen von Privatkunden derzeit in irgendeiner Form von einem klassischen Überweisungsformular ausgehen. Darunter fallen sowohl Überweisungsträger, die Kunden von Hand in die Anwendung für das Onlinebanking übertragen, in den Filialen am Automat einlesen lassen oder direkt am Schalter abgeben.

Die Fotoüberweisung könnte somit nicht nur den Kunden das Leben leichter machen, sondern auch der Bank viel Geld sparen. Überweisungsformulare mit Barcodes oder QR-Codes zu versehen, um so die Datenerfassung zu erleichtern, sei in anderen Ländern zwar bereits üblich, habe sich in Deutschland aber nicht durchgesetzt.

[Mit Material von Peter Marwan, ZDNet.de]