Facebook will nach Angaben der irischen Datenschützer die Funktion bis zum 15. Oktober abschalten und auch alle bisher damit erstellten Nutzerprofile löschen. Für neue Nutzer ist es bereits nicht mehr verfügbar.
Vor wenigen Tagen hatte der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar eine Verwaltungsanordnung gegen Facebook erlassen, die umstrittene Gesichtserkennung datenschutzkonform zu gestalten. Er verlangte insbesondere die ausdrückliche Zustimmung der Nutzer, bevor biometrische Profile erzeugt und dauerhaft gespeichert werden. Facebook müsse zudem umfassend über die damit verbundenen Risiken aufklären. Ein direkter Zusammenhang mit der jetzigen Kehrtwende Facebooks hat Caspars Anordnung jedoch nicht.
Das Social Network will trotz der jetzigen Entscheidung offenbar nicht grundsätzlich auf die Funktion verzichten. Der verantwortliche Facebook-Manager Richard Allan äußerte sich gegenüber dpa überzeugt, Gesichtserkennung auch in Europa legal anbieten zu können. Er wollte jedoch keinen Zeitraum für eine mögliche Wiedereinführung nennen. “Unsere Absicht ist es, das Feature mit vorgeschlagenen Kennzeichnungen erneut einzuführen”, beteuerte Allan gegenüber der BBC. “Es wird notwendig sein, den Dienst auf andere Weise zur Kenntnis zu bringen und die Zustimmung einzuholen.”
Gleichzeitig veröffentlichte die irische Datenschutzbehörde einen umfangreichen Prüfbericht über Maßnahmen des Unternehmens, um den Schutz der Privatsphäre seiner Nutzer zu sichern. Demnach hat Facebook im Dezember 2011 ausgesprochene Empfehlungen weitgehend umgesetzt. Es müsse aber in einigen kritischen Fragen nacharbeiten, wofür die Behörde eine Frist von vier Wochen setzte. Der irische Datenschutzbeauftragte Billy Hawkes lobte Facebook für den Verzicht auf die Gesichtserkennung: “Es sendet ein klares Signal, dass es seine Verpflichtung ernst nimmt, die Datenschutzbestimmungen zu befolgen.”
Weniger zufrieden ist die Initiative Europe versus Facebook um den Wiener Jura-Studenten Max Schrems, die durch formelle Beschwerden erst eine datenschutzrechtliche Untersuchung der irischen Behörde ausgelöst hatte. Die Initiative begrüßte das vorläufige Ende der Gesichtserkennung, der Prüfbericht der irischen Datenschützer sei jedoch völlig unzureichend. “Wir müssen leider zur Kenntnis nehmen, dass in Irland wieder einmal darauf verzichtet wurde, die geltenden Gesetze auf ein großes Technologie-Unternehmen anzuwenden”, so Schrems. “Es ist außerdem ein Bericht, der zu nichts verpflichtet. Die Entscheidung zu unseren Beschwerden steht noch immer aus.” Jeder Nutzer außerhalb der USA und Kanadas steht unter dem Schutz des irischen Datenschutzrechts, weil sich das internationale Hauptquartier von Facebook in Dublin befindet.
[Mit Material von Bernd Kling, ZDNet.de]
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