Filesharing-Abmahnungen: AG Hamburgt legt höchstgrenze fest

Filesharing (Bild: Shutterstock)

Nachdem sich bereits einige Kanzleien darauf spezialisiert haben, Filesharing-Nutzer mit überteuerten Abmahnungen zu überziehen, legt das Amtsgericht Hamburg für Privatpersonen jetzt mit 1000 Euro eine Höchstgrenze fest.

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1000 Euro. Mehr darf der Streitwert bei Urheberrechtsverletzugen durch Privatpersonen nicht sein. Quelle: Shutterstock

Dafür hat das Amtsgericht Hamburg in einem aktuellen Verfahren den Streitwert für Filesharing deutlich herabgesetzt. Das Gericht stützt diese Entscheidung auf eine aktuelle Gesetzesänderung, die massenhafte Abmahnungen unterbinden soll.

Auf Filesharing-Abmahnungen spezialisierte Anwälte setzen den Streitwert oft auf mehrere tausend Euro fest, um den abgemahnten Tauschbörsennutzern hohe Kosten in Rechnung stellen zu können. Auch in dem vorliegenden Fall wurde ein Filesharer wegen Urheberrechtsverletzungen zunächst abgemahnt und dann von der Kanzlei anschließend auf Ersatz der Abmahnkosten verklagt.

In einem Hinweisbeschluss vom 24. Juli 2013 zum laufenden Verfahren (Az. 31a C 109/13, PDF) macht das Amtsgericht Hamburg deutlich, dass es lediglich einen Gegenstandswert in Höhe von 1000 Euro für gerechtfertigt hält. Es begründet den Beschluss damit, dass ein Rechteinhaber für Abmahnungen nur “Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen kann”. Dies gelte auch für den vorliegenden Fall, weil der Abgemahnte das Filesharing ausschließlich privat betrieben habe.

Mitte März hatte die Bundesregierung nach monatelangem Streit einen Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken (PDF) verabschiedet. Dieser sieht unter anderem vor, die Gebühren bei urheberrechtlichen Abmahnungen zu begrenzen. Bei Privatpersonen dürfte der Streitwert demnach 1000 Euro nicht überschreiten. Abmahngebühren für den Rechtsanwalt würden sich somit auf etwa 155 Euro belaufen. Nach Ansicht des Amtsgerichts Hamburg muss diese Zielsetzung des Gesetzgebers bereits zum jetzigen Zeitpunkt maßgeblich sein.

Die Verbraucherzentrale Hamburg sieht durch den Beschluss des Amtsgerichts Verbraucher, die im privaten Bereich einen Urheberrechtsverstoß begangen haben, künftig besser vor maßlosen Anwaltsforderungen geschützt. “Der Beschluss gebietet den unverschämten Auswüchsen der Abmahnindustrie wenigstens in Bezug auf die direkten Anwaltskosten hoffentlich bald Einhalt”, so die Verbraucherschützer. In der Vergangenheit hätten oft auch Minderjährige und arglose Internetnutzer Forderungen von bis zu 3000 Euro erhalten.

[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]