Nach Angaben der Gerichtssprecherin Ariane Mittenberger-Huber wurde das Patent annulliert, da Apple es erst nach einer öffentlichen Präsentation der fraglichen Technik eingereicht habe. Der damalige Apple-CEO Steve Jobs habe den Gummiband-Effekt bereits bei seiner ersten iPhone-Keynote im Januar 2007 präsentiert, der Antrag sei aber erst vom Juni 2007.
Prior Art sei jedoch der Hauptgrund für die Abweisung des Patents, zitiert Computerworld die Sprecherin. Das bedeutet, dass das Bundespatentgericht die Technik, die geschützt werden soll, nicht als eine neue Erfindung ansieht.
Auf einen wichtigen Unterschied zwischen den Patentgesetzen in den USA und Europa beziehungsweise Deutschland weist der Patentblogger Florian Müller hin. Bis zu zwölf Monate Zeit hatten 2007 US-Erfinder, eine Erfindung patentieren zu lassen. Die neue Technik durfte in diesem Zeitraum auch öffentlich präsentiert werden. “In Europa gab es jedoch nie eine solche Gnadenfrist für Patentanträge, und selbst eine öffentliche Präsentation durch den Erfinder konnte immer gegen ihn eingesetzt werden, falls sie vor dem Einreichen des Antrags stattfand”, schreibt Müller.
“Überraschend ist, dass Apple keine geeigneten Vorsichtsmaßnahmen getroffen hat”, zitiert Computerworld den britischen Experten für Patentrecht Kevin Mooney. Um eine frühzeitige Offenlegung zu verhindern, halten sich erfahrene Unternehmen, die das Risiko kennen, gewöhnlich an strenge Regeln. Als “Grundwissen für Patentanwälte” bezeichnet er den fraglichen Unterschied zwischen den Patentgesetzen in Europa und den USA.
Bereits mehrfach konnte Apple das Patent in Europa durchsetzen. Ein europaweites Verkaufsverbot für die Samsung-Smartphones Galaxy S, S2 und Ace hatte ein niederländisches Gericht im Jahr 2011 verhängt. Das Landgericht München gab darüber hinaus 2012 Apple Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen Motorola Mobility statt.
[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]
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Das sieht Apple ähnlich und ehrlich gesagt finde ich die Entscheidung auch gut so.
Apple versucht viel zu viel für sich zu beanstanden.
LG,
Gregor von Patentanwalt München