Urteil: Website-Betreiber haften für User-Kommentare

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Werden Aufrufe zu Straftaten, Beleidigungen und andere gesetzwidrige Inhalte nicht in einem angemessenen Zeitraum entfernt, haftet der Website-Betreiber dafür. Zu diesem Urteil kommt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

Europäischer Gerichtshof für MenschenrechteBetreiber von Websites müssen beleidigende Kommentare löschen. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden. Dem Urteil ging eine Klage des Nachrichtenportals Delfi Asm aus Estland voraus. 2008 wurde es wegen anonymer Kommentare zu einer Geldstrafe verurteilt.

Unter einem Artikel aus dem Jahr 2006 über den Einsatz von Eisbrechern hinterließen Nutzer beleidigende und für einen Fährmann geschäftsschädigende Kommentare. Diese hat Delfi nicht gelöscht und sich dabei auf die freie Meinungsäußerung berufen. Das Gericht begründet seine Entscheidung unter anderem damit, dass Zensur zum Teil erlaubt sein muss, um Menschen und Firmen vor Kommentaren im Internet zu schützen.

Der Umgang mit Nutzer-Kommentaren ist immer wieder ein Fall für die Gerichte. Viele Unternehmen gehen immer strenger mit Äußerungen ihrer Nutzer um und entfernen im Zweifel Kommentare. Damit versuchen sie, Klagen schon im Vorfeld aus dem Weg zu gehen.

Über den verantwortungsvollen Umgang mit Diskussions- und andren Trollen informiert übrigens die TrollCon-Konferenz 2013 Ende Oktober.

[mit Material von Manfred Kohlen, ITespresso.de]

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