Recht auf Vergessen: EU-Justizkommissarin kritisiert Google

Google Gerichtshof der Europäischen Union

EU-Justizkommissarin Martine Reicherts nimmt das Urteil zum Recht auf Vergessen in Schutz. Die Einwände von Google und anderen Kritikern sei Meinungsmache gegen die Datenschutzreform. Die anderen Grundrechte werden dem EuGH-Urteil nicht untergeordnet.

Bei einer Rede in Lyon, Frankreich, hat EU-Justizkommissarin Martine Reicherts die Kritik von Google und anderen Gegnern am EuGH-Urteil zum Recht auf Vergessen als überzogen bezeichnet. Ihrer Meinung nach beschwerten sie sich “lautstark” und verträten “verzerrte Ansichten”. Ihr Ziel sei es, gegen die geplante Reform der EU-Datenschutzgesetze Stimmung zu machen.

Google Gerichtshof der Europäischen Union“Eine genaue Analyse des Urteils zeigt, dass es das Recht auf Vergessen nicht zu einem ‘Super-Recht’ macht, das andere Grundrechte wie das Recht auf freie Meinungsäußerung übertrumpft”, zitiert Bloomberg die EU-Justizkommissarin. “Das Urteil gibt Personen oder Organisationen keinen Freibrief für die Entfernung von Inhalten aus dem Internet, nur weil sie sie als unbequem empfinden.”

Der Europäische Gerichtshof urteilte im Mai, dass Google und andere Suchmaschinen personenbezogene Suchergebnisse unter bestimmten Umständen löschen müssen. Beispielsweise haben Nutzer die Möglichkeit, die Entfernung von Links zu irrelevanten und falschen Informationen über sie zu verlangen.

Anwender können über ein Online-Formular die Anträge einreichen. Diese überprüft anschließend ein Experten-Beirat. Unter anderem sitzen in dem Gremium Executive Chairman Eric Schmidt, Chief Legal Officer David Drummond, Wikipedia-Gründer Jimmy Wales, Luciano Floridi, Professor für Philosophie an der Oxford University, und der frühere Chef der spanischen Datenschutzbehörde José-Luis Piñar an. Darüber hinaus hat Google die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in den Beirat berufen.

Die Anweisungen des Gerichts versucht der Internetkonzern trotz seiner Kritik umzusetzen. Nach eigenen Angaben hat es bis zum 18. Juli 91.000 Löschanfragen erhalten. Davon sind über 328.000 Websites betroffen. Google entfernt Links bislang nur in seinen europäischen Suchmaschinen. Die Inhalte lassen sich über google.com immer noch finden.

Darüber hinaus sieht das Unternehmen noch beträchtlichen Diskussionsbedarf zu Details der Entscheidung. Google forderte die Nutzer Ende Juli auf, bis zum 11. August Stellungnahmen und Fachbeiträge zu Fragen rund um das Urteil einzureichen. Googles Experten-Beirat soll sie überprüfen. Unter anderem geht es Google um eine Definition der Verantwortungsbereiche von Suchmaschinen, Datenschutzbehörden, Websitebetreibern und Einzelpersonen. Es will auch klären, ob die Öffentlichkeit ein Recht hat, Details zu den Löschanträgen zu erhalten.

[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]

Tipp: Wie gut kennen Sie Google? Testen Sie Ihr Wissen – mit dem Quiz auf silicon.de.